Innenministerkonferenz

Innenminister Thomas Strobl zum Berliner Antidiskriminierungsgesetz

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Innenminister Thomas Strobl

Auf Vorschlag von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl haben sich alle Innenminister von CDU und CSU sowie Bundesinnenminister Seehofer darauf verständigt, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gelten darf.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärt hierzu:

„Es geht nicht nur um Schadensersatzansprüche, es geht mir vor allem darum, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden. Ich möchte nicht, dass der einzelne Polizist dann in langwierigen Verfahren seine Unschuld beweisen muss. Ich empfinde hier eine starke Fürsorgepflicht für jede Polizistin und jeden Polizisten aus Baden-Württemberg, die in Berlin in einen Einsatz gehen. Deshalb muss der Berliner Innensenator uns nun schriftlich zusichern, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gilt. Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin. Wir vertrauen den Frauen und Männern, die für unsere Sicherheit da sind. Unsere Polizistinnen und Polizisten haben unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient.“

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