Coronavirus

Innenminister Thomas Strobl zum Beginn des Fastenmonats Ramadan

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Innenminister Thomas Strobl

Zum Beginn des Fastenmonats Ramadan hat Innenminister Thomas Strobl bei allen Muslimen in Baden-Württemberg um ihr Verständnis und ihre Mitwirkung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie geworben.

„Wir erleben historisch einmalige Zeiten. Es ist die größte Krise, die die Bundesrepublik Deutschland mit voller Wucht trifft und daher gilt es in dieser historisch einmaligen Dimension auch, einmalige Maßnahmen zu treffen. Maßnahmen, die allein dem Ziel dienen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Menschenleben zu retten. Am 23. April beginnt nun der heilige Fastenmonat Ramadan, der bis 23. Mai dauern wird. Dieser Monat ist traditionell mit vielen Festen und Festlichkeiten verbunden, endend mit dem Fest des Fastenbrechens, dem zweithöchsten islamischen Feiertag. Ich werbe um das Verständnis aller Muslime in Baden-Württemberg, dass Zuwiderhandlungen gegen die strengen Auflagen geahndet werden müssen. Denn das gemeinsame Feiern könnte dazu führen, dass sich das Virus verstärkt verbreiten kann und mehr Menschen dadurch erkranken“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in Stuttgart.

„Schon heute danke ich allen Muslimen für ihr Verständnis und ihre Mitwirkung bei den gewaltigen gemeinsamen Herausforderungen und wünsche ihnen in dieser schweren Zeit viel Kraft und vor allen Dingen beste Gesundheit. Uns als Landesregierung ist bewusst, dass die getroffenen Maßnahmen einschneidend sind und kein Dauerzustand sein können. Die entsprechenden Entscheidungen wurden und werden auch weiterhin nicht leichtfertig getroffen, sondern regelmäßig genauestens überprüft. Ob es sich um die Versammlungsfreiheit, die Reisefreiheit oder eben auch die Religionsfreiheit handelt. Gottesdienste aller Religionen dürfen seit Mitte März nicht mehr wie gewohnt stattfinden. Das ist ein tiefer Eingriff, ein schmerzender Eingriff“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Auch die rund fünf Millionen Muslime in Deutschland sind betroffen von den strengen Auflagen des Infektionsschutzes; so wurden „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“ untersagt. Das gilt mithin auch für solche Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten.

„Es ist uns als Landesregierung derzeit auch ganz besonders wichtig, auch all jene zu erreichen, die nicht gut Deutsch sprechen. Offizielle Informationen über Verhaltensregeln und Gesundheitsschutz sind in verschiedene Sprachen übersetzt. Diese sind abrufbar auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz. Ich bitte alle Muslime: Helfen Sie mit, diese Informationen in Ihren Verbänden und Glaubensgemeinschaften zu verbreiten, auch um die Verbreitung von Fake News zu verhindern“, so Minister Thomas Strobl.

 

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