Mit Blick auf Silvester erklärt der Stv. Ministerpräsident und InnenministerThomas Strobl:
„Es darf jetzt keinen Übermut geben – auch wenn wir alle glücklich sein dürfen über den Beginn der Impfungen, denn er ist ein Licht am Ende des Tunnels. Für den Moment gilt aber in aller Härte und Schärfe: Die Lage ist sehr ernst, von uns allen sind Vernunft, Disziplin und Verzicht gefordert. Silvester 2020 ist anders als alle anderen Silvester, muss anders sein. In Baden-Württemberg gibt es an Silvester weder eine Ausnahme von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, noch ist das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum erlaubt. Es gilt die goldene Regel: Man sollte das, was die Corona-Regeln erlauben, nicht ausreizen.
Mein dringender Appell, meine herzliche Bitte: Seien Sie auch an Silvester vernünftig, halten Sie sich mindestens an die geltenden Regeln, verzichten Sie auf Feiern, genießen Sie einen ruhigen Jahreswechsel ohne Infektionsrisiko. Nur gemeinsam können wir den Anstieg der Infektionszahlen abbremsen, das Gesundheitssystem entlasten und unsere Mitmenschen schützen. Die Politik kann Gesetze oder Verordnungen erlassen – wir können die Krise als Gesellschaft aber nur meistern, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich auch an diese halten und aktiv mithelfen. Wir alle sind hier gefragt.
Den Unvernünftigen sage ich in aller Deutlichkeit: Auch an Silvester ist um 20 Uhr Schicht im Schacht. Dann gelten die erweiterten Ausgangsbeschränkungen. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist dann nur noch aus triftigen Gründen gestattet. Das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist verboten. Die Polizei wird die Einhaltung der Corona-Regeln scharf und entschlossen kontrollieren. In flächendeckend allen Polizeipräsidien werden deutlich mehr Beamtinnen und Beamte unterwegs sein, um die Einhaltung der Corona-Vorschriften zu überwachen. Wer vorsätzlich und rücksichtslos gegen die Corona-Regeln verstößt, muss dann mit deutlichen Sanktionen und einem Bußgeld rechnen. Wer an einer unerlaubten Silvesterfeier im öffentlichen Raum teilnimmt, muss mit einem Bußgeld von 150,- Euro rechnen, der Veranstalter solcher Feiern sogar mit 600,- Euro. Beim Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum werden in der Regel zusätzlich 100,- Euro Bußgeld fällig.“
Die detaillierten Regeln der aktuellen Corona-Verordnung finden Sie online hier ; ergänzende Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen hier.