Das Innenministerium gibt den Gemeinden neue Vorgaben für die Bestimmung des Eheschließungsortes zur Hand. Das Standesamt muss künftig nicht mehr zwingend der Trauungsort sein. „Wir überlassen es der Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, ob sie eine Trauung in den Amtsstuben des Standesamtes oder auch unter freiem Himmel durchführen will“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Sonntag, 24. Juli 2011, in Stuttgart. Das Ministerium reagiere damit auf Bestrebungen etlicher Kommunen in Baden-Württemberg.
Allerdings sei weiterhin die Bestimmung des Personenstandsrechts zu beachten, wonach die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden müsse. Dem Standesbeamten müsse eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht werden. Gall: „Dies bedeutet, dass bei einer Eheschließung, die unter freiem Himmel stattfindet, bestimmte Kriterien zu beachten sind.“
Hierzu gehörten beispielsweise, dass die Amtshandlung nicht der Gefahr einer Störung ausgesetzt ist, die standesamtlichen Unterlagen nicht beschädigt werden und die Datensicherheit eingehalten ist. „Las Vegas wird es in Baden-Württemberg nicht geben“, betonte der Innenminister. Falls erforderlich müsse die Eheschließung in ein Trauzimmer verlegt werden können, um deren Durchführung bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie zum Beispiel Witterungseinflüssen, sicherzustellen.
Es liegt nun an den Gemeinden, in diesem Rahmen ihre neue Gestaltungsfreiheit flexibel und unbürokratisch auszuschöpfen. Damit könnten die Gemeinden dem inzwischen häufiger geäußerten Wunsch von Brautpaaren nachkommen, ihre Ehe „in der freien Natur“ zu schließen, erklärte der Innenminister. Für eventuellen Mehraufwand könnten sie eine Gebührenregelung treffen.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg