Feuerwehr

Höhere Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst

„Die Feuerwehren erfüllen eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft. Sie müssen gegen die Risiken, die mit ihrem Einsatz im Dienst der Allgemeinheit verbunden sind, angemessen abgesichert sein. Das Land leistet mit der deutlichen Erhöhung der zusätzlichen Leistungen bei der Unfallversicherung einen wichtigen Beitrag dazu.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 29. Mai 2012, in Stuttgart.

Über eine Million Frauen und Männer würden sich bundesweit in den Feuerwehren freiwillig in den Dienst für die Allgemeinheit stellen. Auch deshalb habe der Staat die Angehörigen der Feuerwehren in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen. Jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige habe bei einem Unfall im Feuerwehrdienst einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um den besonderen Risiken des Feuerwehrdienstes Rechnung zu tragen, würden die gesetzlichen Leistungen durch zusätzliche Leistungen des Landes ergänzt, die jetzt deutlich erhöht würden.

Das Verletzten- und Übergangsgeld sichere den Verdienst bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Durch den erhöhten Zuschlag zu diesen Leistungen erhielten die Versicherten jetzt kalendertäglich mindestens 75 Euro.

Führe ein Unfall im Feuerwehrdienst zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, würden neben den laufenden Renten Einmalzahlungen geleistet. Bei dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit erhalte der Betroffene jetzt einmalig 19.000 Euro, für jedes Kind weitere 2.500 Euro.

Neu sei, dass es auch bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 100 Prozent Einmalzahlungen gebe. Sie würden sich nach dem Grad der Erwerbsminderung richten. Beispielsweise würden bei 20 Prozent Erwerbsminderung die Einmalzahlungen 3.800 Euro für den Versicherten und 500 Euro für jedes Kind betragen.

Werde ein Feuerwehrangehöriger im Dienst getötet, würden sich die zusätzlichen Leistungen für die Versorgung der Hinterbliebenen ebenfalls erhöhen. Die Einmalzahlung werde von 11.200 Euro auf 24.000 Euro angehoben. Der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner erhalte für jedes Kind zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Zu den laufenden Hinterbliebenenrenten gebe es einmalige jährliche Zuschläge, die sich künftig verdoppeln würden. Diese betragen ab sofort, abhängig vom Grad der Verwandtschaft, zehn Prozent oder 20 Prozent des für die Rente maßgeblichen Jahresarbeitsverdienstes.

„Baden-Württemberg ist eines der wenigen Länder in Deutschland, das solche zusätzlichen Leistungen gewährt. Wir wenden dazu jährlich 900.000 bis 950.000 Euro auf - Geld das sinnvoll angelegt ist, unterstützen wir damit doch Feuerwehrangehörige, die im ehrenamtlichen Dienst für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Unfall erlitten haben“, betonte Gall.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Minister Strobl hält Rede zum G 10 Beschluss
  • Bundesrat

Bundesrat befasst sich mit Mindestspeicherung von IP-Adressen

Staatssekretär Blenke bei der Wasserschutzpolizei
  • Polizei

Jahresstatistik des Kompetenzzentrums Bootskriminalität 2023

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose vom 17.05.2024 bis 20.05.2024

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia
  • Europawahl

Europawahl am 9. Juni 2024

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
  • Ehrenamt

Runder Tisch Vereine

Minister Strobl Großüung EM
  • Sicherheit

Einsatzkräfte bereiten sich auf die Fußball Europameisterschaft 2024 vor

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
  • Digitalisierung

112 Millionen Euro für Breitbandausbau in Baden-Württemberg

Moilfunkmast Inbetriebnahme
  • Digitalisierung

Mobilfunk auf dem Dach des Innenministeriums

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
  • Zumeldung

Zumeldung zum Urteil des OVG Münster

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
  • Sicherheit

Sicherheit in der Landeshauptstadt

Eine Person schreibt auf der tastatur eines Laptops
  • Polizei

„Streife im Netz“ zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
  • Zumeldung

Zumeldung zur Benennung von Landrat Dr. Achim Brötel für das Amt des deutschen Landkreistagspräsidenten

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Gruppenfoto der geehrten Sportler
  • Polizei

Sportlerinnen und Sportler der Polizei für herausragende Leistungen geehrt

Symbolbild Callbetrug
  • Cybersicherheit

Schlag gegen international organisierten Telefonbetrug

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Kabinettsausschuss Entschlossen gegen Hass und Hetze
  • Innere Sicherheit

Fünfte Sitzung des Kabinettausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Paragraphen. Quelle: Fotolia
  • Landesbeamtengesetz

Ministerrat beschließt Änderungen des Landesbeamtengesetzes

Würfel mit einem aufgedruckten in einem Kasten.
  • Kommunen

Bad Krozingen wird Große Kreisstadt

Minister Strobl spricht im Bundesrat
  • Bundesrat

Bundesrat befasst sich mit umfassender Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Bund und Länder

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Landesweiter Aktionsmonat Motorrad

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der europaweiten Geschwindigkeitskontrollwoche und des Speedmarathons

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia
  • Europawahl

34 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen

Fahrzeug eines Notarztes
  • Rettungsdienst

Ministerrat bringt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg