Feuerwehr

Höhere Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst

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„Die Feuerwehren erfüllen eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft. Sie müssen gegen die Risiken, die mit ihrem Einsatz im Dienst der Allgemeinheit verbunden sind, angemessen abgesichert sein. Das Land leistet mit der deutlichen Erhöhung der zusätzlichen Leistungen bei der Unfallversicherung einen wichtigen Beitrag dazu.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 29. Mai 2012, in Stuttgart.

Über eine Million Frauen und Männer würden sich bundesweit in den Feuerwehren freiwillig in den Dienst für die Allgemeinheit stellen. Auch deshalb habe der Staat die Angehörigen der Feuerwehren in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit einbezogen. Jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige habe bei einem Unfall im Feuerwehrdienst einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um den besonderen Risiken des Feuerwehrdienstes Rechnung zu tragen, würden die gesetzlichen Leistungen durch zusätzliche Leistungen des Landes ergänzt, die jetzt deutlich erhöht würden.

Das Verletzten- und Übergangsgeld sichere den Verdienst bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Durch den erhöhten Zuschlag zu diesen Leistungen erhielten die Versicherten jetzt kalendertäglich mindestens 75 Euro.

Führe ein Unfall im Feuerwehrdienst zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, würden neben den laufenden Renten Einmalzahlungen geleistet. Bei dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit erhalte der Betroffene jetzt einmalig 19.000 Euro, für jedes Kind weitere 2.500 Euro.

Neu sei, dass es auch bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 100 Prozent Einmalzahlungen gebe. Sie würden sich nach dem Grad der Erwerbsminderung richten. Beispielsweise würden bei 20 Prozent Erwerbsminderung die Einmalzahlungen 3.800 Euro für den Versicherten und 500 Euro für jedes Kind betragen.

Werde ein Feuerwehrangehöriger im Dienst getötet, würden sich die zusätzlichen Leistungen für die Versorgung der Hinterbliebenen ebenfalls erhöhen. Die Einmalzahlung werde von 11.200 Euro auf 24.000 Euro angehoben. Der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner erhalte für jedes Kind zusätzlich einmalig 2.500 Euro. Zu den laufenden Hinterbliebenenrenten gebe es einmalige jährliche Zuschläge, die sich künftig verdoppeln würden. Diese betragen ab sofort, abhängig vom Grad der Verwandtschaft, zehn Prozent oder 20 Prozent des für die Rente maßgeblichen Jahresarbeitsverdienstes.

„Baden-Württemberg ist eines der wenigen Länder in Deutschland, das solche zusätzlichen Leistungen gewährt. Wir wenden dazu jährlich 900.000 bis 950.000 Euro auf - Geld das sinnvoll angelegt ist, unterstützen wir damit doch Feuerwehrangehörige, die im ehrenamtlichen Dienst für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Unfall erlitten haben“, betonte Gall.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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