Bevölkerungsschutz

Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz in Kraft getreten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ehrenamt im Bevölkerungsschutz von Baden-Württemberg

Am 31. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz in Kraft getreten. Gleichzeitig hat das Innenministerium die "Außergewöhnliche Einsatzlage" festgestellt. Damit können ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz jetzt Aufwendungsersatz bekommen.

„Ganz aktuell, beim Aufbau und Betrieb der Corona-Impfzentren, ist einmal mehr das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz besonders gefragt. Wir unterstützen diejenigen, die ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz tätig sind und rufen die ‚Außergewöhnliche Einsatzlage‘ aus. Das ermöglicht, den Ehrenamtlichen Aufwendungs- und Schadensersatz zu gewähren und die Betriebskosten von eingesetzten Fahrzeugen zu übernehmen – über die im Bereich der Impfzentren bereits bestehenden vertraglichen Regelungen hinaus“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am  Sonntag, 3. Januar 2021. Anlass war das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz am 31. Dezember 2020. 

Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelung sind die Einführung des Begriffs der „Außergewöhnliche Einsatzlage“ im Landeskatastrophenschutzgesetz, um auch in Fällen unterhalb der Katastrophenschwelle den ehrenamtlichen Einsatz von Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten. Gleichzeitig gibt es eine Ausdehnung der Regelungen zur Helferfreistellung und der Gewährung von Verdienstausfall auf den Bereich der „Außergewöhnlichen Einsatzlage“. Schließlich bietet das Gesetz die Grundlage zur Einführung eines anteiligen, pauschalierten Finanzierungsbeitrags des Landes für Aus- und Fortbildung und die notwendige persönliche Schutzausrüstung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen.

Innenminister Thomas Strobl dankt aus diesem Anlass noch einmal ausdrücklich den vielen im Bevölkerungsschutz Engagierten: „Gerade die Corona-Pandemie zeigt eindrucksvoll, dass wir uns auf unseren starken Bevölkerungsschutz verlassen können. Besonders den vielen ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sind wir hierbei zu großem Dank verpflichtet.“

Das Inkrafttreten des Gesetzes bietet nun die Grundlage, die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ erstmals festzustellen, um den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zu erleichtern. Diese Möglichkeit hat das Innenministerium genutzt und zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Außergewöhnliche Einsatzlage landesweit festgestellt. Im Frühjahr, bei der ersten Pandemie-Welle, wurde der Einsatz dieser Ehrenamtlichen durch die Richtlinie zur Sicherung der Helferrechte kurzfristig sichergestellt. Nunmehr kann dies durch das Gesetz dauerhaft gewährleistet werden.

 

 

 

 

Weitere Meldungen

IMK 2025
IMK2025

Innenministerkonferenz stimmt Vorschlägen von Thomas Strobl in wichtigen Punkten zu

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Neue Vizepräsidenten bei den Polizeipräsidien Konstanz und Ravensburg

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW