Information

Freie Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Würfel mit einem aufgedruckten in einem Kasten.

Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst können sich künftig – ebenso wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr – über die freie Heilfürsorge absichern.

Darauf haben der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sowie Justizministerin Marion Gentges hingewiesen: „Wer im Vollzugsdienst in Gefängnissen seinen Dienst verrichtet, ist ähnlichen Gefahren und damit auch erheblichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren ausgesetzt wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr. Daher ist es absolut richtig, diesen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit einzuräumen, sich genauso über die freie Heilfürsorge absichern zu können“, so die beiden Minister.

Bereits durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2020 wurde den Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes ein einmaliges Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heilfürsorge eröffnet. Mit der nun erlassenen Verordnung können künftige Beamtinnen und Beamte des Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes ihr Wahlrecht dauerhaft bei der Begründung des Beamtenverhältnisses ausüben. Damit können sie sich entweder für eine private Krankenversicherung, ergänzt durch die staatliche Beihilfe entscheiden, oder sie sichern sich vollständig über die freie Heilfürsorge ab, wie es für Polizistinnen und Polizisten sowie Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr üblich ist. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt das Land Baden-Württemberg die entstehenden Krankheitskosten, also zum Beispiel die medizinische Versorgung im Krankheitsfall, die zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, die stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Reha-Maßnahmen in entsprechenden Einrichtungen und eine ambulante ärztliche Versorgung mit vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen.

„Mit der Neuregelung haben wir eine Forderung der Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst umgesetzt, die mir auch persönlich ein wichtiges politisches Anliegen war“, so Innenminister Thomas Strobl. „Die Neuregelung ist folgerichtig und konsequent, aber auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten in Justizvollzugsanstalten und Abschiebehafteinrichtungen, die unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten“, sagte Justizministerin Marion Gentges.

Von der Wahlfreiheit profitierten zu Beginn insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte: etwa 2.900 Personen im Vollzugsdienst im Justizvollzug, rund 500 Personen im Werkdienst im Justizvollzug sowie etwa 80 Personen im Abschiebungshaftvollzugsdienst.

Weitere Meldungen

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Staatssekretär Blenke begrüßt neuen Studienjahrgang an der Hochschule für Polizei

Landtag, Plenarsaal von oben
Sitzung des Landeswahlausschusses am 27. März 2026

Endgültiges Landesergebnis der Landtagswahl 2026 festgestellt

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Staatssekretär Thomas Blenke verabschiedet rund 1.000 Polizistinnen und Polizisten

Bernhard Löffler (1. Reihe rechts) mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Minister Thomas Strobl (2. Reihe von links) sowie Angehörigen
Auszeichnung

Bernhard Löffler erhält Bundesverdienstkreuz

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Bevölkerungsschutz

Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Polizeipräsidium Heilbronn: Umgang mit der "Poser- & Raserszene"

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
„Mehr Warschau wagen“

Wertvoller Austausch beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
Deutsch-polnische Freundschaft

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Volker Stier, Polizeivizepräsident PP Stuttgart
Polizei

Volker Stier ist neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Stuttgart

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Land und Kommunen vereinbaren schnellere Digitalisierung der Verwaltung

DRF Rettungshubschrauber
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl am 8. März 2026

Vorläufiges amtliches Landesergebnis

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlbeteiligung an der Urne bei der Landtagswahl am 8. März 2026 um 14:00 Uhr

Bundesrat
Bundesrat

Innenminister Thomas Strobl drängt im Bundesrat auf ein gutes KRITIS-Dachgesetzes