Information

Freie Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Würfel mit einem aufgedruckten in einem Kasten.

Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst können sich künftig – ebenso wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr – über die freie Heilfürsorge absichern.

Darauf haben der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sowie Justizministerin Marion Gentges hingewiesen: „Wer im Vollzugsdienst in Gefängnissen seinen Dienst verrichtet, ist ähnlichen Gefahren und damit auch erheblichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren ausgesetzt wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr. Daher ist es absolut richtig, diesen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit einzuräumen, sich genauso über die freie Heilfürsorge absichern zu können“, so die beiden Minister.

Bereits durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2020 wurde den Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes ein einmaliges Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heilfürsorge eröffnet. Mit der nun erlassenen Verordnung können künftige Beamtinnen und Beamte des Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes ihr Wahlrecht dauerhaft bei der Begründung des Beamtenverhältnisses ausüben. Damit können sie sich entweder für eine private Krankenversicherung, ergänzt durch die staatliche Beihilfe entscheiden, oder sie sichern sich vollständig über die freie Heilfürsorge ab, wie es für Polizistinnen und Polizisten sowie Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr üblich ist. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt das Land Baden-Württemberg die entstehenden Krankheitskosten, also zum Beispiel die medizinische Versorgung im Krankheitsfall, die zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, die stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Reha-Maßnahmen in entsprechenden Einrichtungen und eine ambulante ärztliche Versorgung mit vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen.

„Mit der Neuregelung haben wir eine Forderung der Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst umgesetzt, die mir auch persönlich ein wichtiges politisches Anliegen war“, so Innenminister Thomas Strobl. „Die Neuregelung ist folgerichtig und konsequent, aber auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten in Justizvollzugsanstalten und Abschiebehafteinrichtungen, die unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten“, sagte Justizministerin Marion Gentges.

Von der Wahlfreiheit profitierten zu Beginn insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte: etwa 2.900 Personen im Vollzugsdienst im Justizvollzug, rund 500 Personen im Werkdienst im Justizvollzug sowie etwa 80 Personen im Abschiebungshaftvollzugsdienst.

Weitere Meldungen

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl am 8. März 2026

Zahlen, Daten, Fakten

MIN STS KSK Calw
Bundeswehr

Innenminister Thomas Strobl zu Gast beim Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr

Seitlich geöffnetes Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg, Klasse D3FG, Schuljahr 09/10
Kommunen

Land beschafft erstmals Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl 2026

Informationsangebote zur Sicherheit im Wahlkampf

Peter Hahn
Land und Kommunen

Peter Hahn wird neuer Regierungsvizepräsident beim Regierungspräsidium Karlsruhe

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

Abschlussbericht des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Kreiswahlvorschläge stehen endgültig fest

Taser
Polizei

Breiter Praxischeck für den Taser bei der Polizei Baden-Württemberg

Gedenkstätte der Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt.
Kulturerbe im Osten

Jahresbilanz 2025 des Landesbeauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
Digitalisierung

Erster erfolgreicher Datenabruf über das NOOTS

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Breitbandausbau

Land unterstützt Breitbandförderung mit über 231 Millionen Euro

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Wie Teenager zu Terroristen werden

Weltweit erste kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl 2026

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Sachbearbeiter Einsatz PP Freiburg Laptop Polizei
Digitalisierung der Polizei

eAkte landesweit eingeführt

Polizeifahrzeug der Polizei Baden-Württemberg mit Trauerflor.
Polizei

Polizeipräsidium Oberfranken: Schwerer Verkehrsunfall mit Polizeifahrzeug