Information

Freie Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftvollzug

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Würfel mit einem aufgedruckten in einem Kasten.

Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst können sich künftig – ebenso wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr – über die freie Heilfürsorge absichern.

Darauf haben der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sowie Justizministerin Marion Gentges hingewiesen: „Wer im Vollzugsdienst in Gefängnissen seinen Dienst verrichtet, ist ähnlichen Gefahren und damit auch erheblichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren ausgesetzt wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr. Daher ist es absolut richtig, diesen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit einzuräumen, sich genauso über die freie Heilfürsorge absichern zu können“, so die beiden Minister.

Bereits durch die Änderung des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2020 wurde den Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Justizvollzug sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes ein einmaliges Wahlrecht zwischen Beihilfe und Heilfürsorge eröffnet. Mit der nun erlassenen Verordnung können künftige Beamtinnen und Beamte des Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes ihr Wahlrecht dauerhaft bei der Begründung des Beamtenverhältnisses ausüben. Damit können sie sich entweder für eine private Krankenversicherung, ergänzt durch die staatliche Beihilfe entscheiden, oder sie sichern sich vollständig über die freie Heilfürsorge ab, wie es für Polizistinnen und Polizisten sowie Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr üblich ist. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt das Land Baden-Württemberg die entstehenden Krankheitskosten, also zum Beispiel die medizinische Versorgung im Krankheitsfall, die zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, die stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Reha-Maßnahmen in entsprechenden Einrichtungen und eine ambulante ärztliche Versorgung mit vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen.

„Mit der Neuregelung haben wir eine Forderung der Beamtinnen und Beamten im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzugsdienst umgesetzt, die mir auch persönlich ein wichtiges politisches Anliegen war“, so Innenminister Thomas Strobl. „Die Neuregelung ist folgerichtig und konsequent, aber auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten in Justizvollzugsanstalten und Abschiebehafteinrichtungen, die unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten“, sagte Justizministerin Marion Gentges.

Von der Wahlfreiheit profitierten zu Beginn insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte: etwa 2.900 Personen im Vollzugsdienst im Justizvollzug, rund 500 Personen im Werkdienst im Justizvollzug sowie etwa 80 Personen im Abschiebungshaftvollzugsdienst.

Weitere Meldungen

Luftrettungsstandort Lahr
Luftrettung

Land vergibt Luftrettungsstandort Lahr an die DRF Luftrettung

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Polizei

Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung in Baden-Württemberg

Geldscheine, Pistolenlauf und Drogen.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2024

Elektronische Sirenenanlage
Sirenenförderprogramm 2025

Innenministerium legt neues Sirenenförderprogramm auf

CyberSicherheitsForum 2025
CyberSicherheitsForum 2025

Save the date

Gedenkstätte der Heimatvertriebenen in Bad Cannstatt.
Heimatvetriebene

75. Jahrestag der Charta der deutschen Heimatvertriebenen

v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Norbert Schneider, Leitender Kriminaldirektor Raoul Hackenjos, Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Raoul Hackenjos wird neuer stellvertretender Leiter der Hochschule für Polizei

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Polizei

Schlag gegen international organisierte Telefontrickbetrüger: Haftbefehle vollstreckt

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Landesregierung gibt Ermittlungsbehörden neue Instrumente an die Hand

von links nach rechts: Staatssekretär Thomas Blenke, Polizeivizepräsident Fred Braun und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Polizeivizepräsident Braun in den Ruhestand verabschiedet

von links nach rechts: Staatssekretär Thomas Blenke, Polizeipräsident Jürgen von Massenbach-Bardt und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
Polizei

Jürgen von Massenbach-Bardt zum neuen Leiter des Polizeipräsidiums Konstanz bestellt

Kerze
Zugunglück

Innenminister Thomas Strobl zum schweren Zugunglück bei Riedlingen

Verleihung Gigabitkommune@BW
Digitalisierung

55 baden-württembergische Städte und Gemeinden als „Gigabitkommune@BW“ ausgezeichnet

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Innere Sicherheit

Waffen- und Messerverbote in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs