Die Kriminalpolizei in Baden-Württemberg erhält ein neues Etui für den Dienstausweis. Es soll die Erkennbarkeit und damit Sicherheit der Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei erhöhen. Innenminister Thomas Strobl hat das erste Exemplar symbolisch übergeben.
„Mit dem neuen Etui erhält unsere Kriminalpolizei einen zusätzlichen und bundesweit einzigartigen Ausrüstungsgegenstand, der beim Einschreiten die Erkennbarkeit erhöht und damit auch Aspekten der Eigensicherung dient. Die ersten rund 3.000 Exemplare werden nun an die Dienststellen im Land ausgeliefert und verteilt“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl anlässlich der symbolischen Übergabe des ersten Exemplars an den Landeskriminaldirektor Klaus Ziwey in Stuttgart. „Mit dem hochwertig verarbeiteten Etui setzen wir außerdem ein Zeichen der Wertschätzung für die gute und hochprofessionelle Arbeit, die unsere Kriminalistinnen und Kriminalisten täglich leisten. Ich bin dem Landeskriminaldirektor und allen an der Idee und Umsetzung Beteiligten dankbar für ihr Engagement. Das neue schicke und wertige Etui war mir ein persönliches Anliegen."
Der neue Ausrüstungsgegenstand wurde durch das Innenministerium in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt entwickelt. Der Innenminister betont: „Ganz wichtig ist, dass das Etui für die Kriminalpolizei allein keinen Legitimationsnachweis für die Zugehörigkeit zur Polizei darstellt. Unsere Beamtinnen und Beamten werden sich bei Bürgerkontakten nach wie vor immer zusätzlich mit ihrem Polizeidienstausweis zu erkennen geben.“
Das Etui für den Dienstausweis der Kriminalpolizei ist ein Ledermäppchen mit einem silber- oder goldfarbenen Polizeistern und dem Schriftzug KRIMINALPOLIZEI auf der Vorderseite. In das Innere des Etuis kann der Polizeidienstausweis integriert werden. Die ersten Etuis werden noch im Dezember ausgeliefert und allen Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten des Landes Baden-Württemberg als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgehändigt. Auch können Beamtinnen und Beamte der Schutzpolizei ausgerüstet werden, wenn sie länger als sechs Monate Dienst bei der Kriminalpolizei verrichten.