Die Landesregierung veröffentlicht erstmals einen Bericht über Spenden, Schenkungen und Sponsoringleistungen an die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Damit wird ein Beschluss der Landesregierung vom 15. Juli 2014 umgesetzt, wonach zunächst für 2014 und danach im zweijährigen Turnus die Leistungen und Zuwendungen Dritter offengelegt werden sollen. Mit dem unter Koordination des Innenministeriums erstellten Bericht für das Jahr 2014 soll größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit geschaffen und bereits dem Anschein einer sachfremden Einflussnahme Privater auf Entscheidungen der Landesregierung vorgebeugt werden.
Inhaltlich werden Zuwendungen ab einem Wert von 1.000 Euro an die gesamte Landesverwaltung einschließlich der Landesbetriebe, Hochschulen sowie der ausschließlich staatlich betriebenen Schulen, Museen und Theater aufgelistet. Die Namen der Zuwendenden werden genannt, sofern diese vorab eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben haben. Neben einer Aussage darüber, ob es sich um Spenden, Schenkungen oder Sponsoringleistungen handelt, gibt der Bericht außerdem über den jeweiligen Verwendungszweck sowie die Form der Zuwendung (Geld- oder Sachleistung) Auskunft.
Insgesamt hat die Landesverwaltung im Jahr 2014 Zuwendungen in Höhe von 59.453.760,17 Euro erhalten. Dieser Betrag zeigt, dass Spenden, Schenkungen oder Sponsoringleistungen einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens darstellen. Naturgemäß hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dabei im Vergleich zu den anderen Ministerien den höchsten Anteil an den Einnahmen. Besonders im Hochschul-, Kunst- und Kulturbereich sind die Zuwendungen Dritter eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zur staatlichen Finanzierung.
Der Bericht wird auch im Internet auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht.
Anlage: Bericht über Spenden, Schenkungen und Sponsoringleistungen 2014 (PDF)