Corona-Virus

Erlass des Innenministeriums zu kommunalen Wahlen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Neue Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt

Das Innenministerium hat einen Erlass an die Regierungspräsidien und Landratsämter zur Durchführung von kommunalen Wahlen herausgegeben. Der Erlass gibt Hinweise, wie Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide sowie Gremiensitzungen in Corona-Zeiten durchgeführt werden können.

„Das Innenministerium hat heute einen Erlass an die Regierungspräsidien und Landratsämter mit ganz klaren und konkreten Hinweisen zur Durchführung von Wahlen gegeben. Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide sind auch in dieser Zeit grundsätzlich möglich, aber ich sage klar: Der Infektionsschutz muss bei der Abwägung Vorrang haben. Im Ergebnis ist eine Absage durch die Rechtsaufsichtsbehörde möglich und nötig, wenn die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Ob das so ist, entscheidet das Regierungspräsidium bzw. das Landratsamt im konkreten Einzelfall. Und nochmal: Dabei ist dem Infektionsschutz im Zweifel Vorrang einzuräumen – das ist die klare Richtschnur des Innenministeriums. Falls eine Wahl durchgeführt wird, muss dem Infektionsschutz durch entsprechende Maßnahmen maximal Rechnung getragen werden – etwa durch entsprechend große Räumlichkeiten, ausreichend Abstand, Desinfektionsmittel, eine Begrenzung der Anzahl der Wahllokale, etwa auch besondere Werbung für die Briefwahl und Versendung der Briefwahlunterlagen schon mit der Wahlbenachrichtigung. Die Entscheidung soll in Absprache mit den Gemeinden getroffen werden. Die Gemeinden haben freilich selbst die Möglichkeit, die Wahlen in Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu verschieben“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 31. März 2020.

„Damit lassen wir auch in Corona-Zeiten den Kommunen so viel Selbstverwaltung wie möglich und steuern so viel wie nötig. Wir lassen die Kommunen auch nicht alleine, sondern es gibt eine klare Richtschnur: Der Infektionsschutz geht im Zweifel immer vor", so Thomas Strobl. Die Landesregierung ist damit in der Konferenz des Ministerrats den Vorschlägen des Innenministers gefolgt.

Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide

„Wir erreichen so – unter Beachtung des Infektionsschutzes – individuelle, gemeindebezogene Lösungen. Das stärkt auch die kommunale Selbstverwaltung. Dabei lassen wir die Kommunen nicht allein, sie erhalten eine Hilfestellung durch das Land. Zudem sind die Gemeinden mit ihren gewählten Bürgermeistern weiterhin voll handlungsfähig“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Gremiensitzungen

„Zudem geben wir in dieser schwierigen Zeit den Gemeinderäten und Kreistagen neue und der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten. Wir wollen in die Corona-Verordnung die folgende Regelung aufnehmen: Während die Corona-Verordnung gilt, sollen die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse auch als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können. Freilich muss dabei der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleiben: etwa durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal. Dort können dann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere auch die Medien, den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen. Zudem sollen die Kreistage – wie bereits bisher die Gemeinderäte – die Möglichkeit bekommen, Beschlüsse über Gegenstände einfacher Art auch im schriftlichen oder elektronischen Verfahren fassen zu können“, so Innenminister Thomas Strobl: „Auch damit helfen wir unseren Kommunen, ihre Arbeitsfähigkeit in schwierigen Zeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.“

Weitere Meldungen

Drogen und Fixerutensilien.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2025 leicht zurückgegangen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Innere Sicherheit

Politisch motivierte Kriminalität 2025 in Baden-Württemberg

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Staatssekretär Blenke begrüßt neuen Studienjahrgang an der Hochschule für Polizei

Landtag, Plenarsaal von oben
Sitzung des Landeswahlausschusses am 27. März 2026

Endgültiges Landesergebnis der Landtagswahl 2026 festgestellt

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Staatssekretär Thomas Blenke verabschiedet rund 1.000 Polizistinnen und Polizisten

Bernhard Löffler (1. Reihe rechts) mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Minister Thomas Strobl (2. Reihe von links) sowie Angehörigen
Auszeichnung

Bernhard Löffler erhält Bundesverdienstkreuz

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Bevölkerungsschutz

Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Polizeipräsidium Heilbronn: Umgang mit der "Poser- & Raserszene"

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
„Mehr Warschau wagen“

Wertvoller Austausch beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
Deutsch-polnische Freundschaft

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Volker Stier, Polizeivizepräsident PP Stuttgart
Polizei

Volker Stier ist neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Stuttgart

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Land und Kommunen vereinbaren schnellere Digitalisierung der Verwaltung

DRF Rettungshubschrauber
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl am 8. März 2026

Vorläufiges amtliches Landesergebnis