Der dritte Tätigkeitsbericht der Ombudsperson des Landes für Flüchtlingserstaufnahme für den Zeitraum August 2017 bis Juli 2018 wurde heute vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg vorgelegt.
Klaus Danner, der seit 1. Oktober 2017 als Ombudsperson im Amt ist, besuchte in seinem ersten Tätigkeitsjahr alle dreizehn Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Bei diesen Besuchen konnte er sich ein umfassendes Bild verschaffen und alle Akteure vor Ort kennenlernen.
„Insgesamt ist festzuhalten, dass die Erstaufnahmeorganisation des Landes Baden-Württemberg gut aufgestellt ist. Haupt- und Ehrenamtliche setzen sich mit großem Engagement gewissenhaft und verantwortungsvoll für die Versorgung und Betreuung der geflüchteten Menschen ein“, fasst Klaus Danner zusammen.
Gleichwohl die Bilanz positiv ausfällt, gibt es einzelne Bereiche und Themen, bei denen die Ombudsperson Verbesserungs- und Weiterentwicklungsbedarf sieht. Dabei geht es unter anderem um die psychologische Betreuung von traumatisierten Menschen, die Versorgung chronisch Kranker sowie die Verlegung besonders schutzbedürftiger, kranker und behinderter Flüchtlinge in die Landkreise.
Mit solchen und ähnlichen Themen wandten sich im Berichtsjahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen oder anderer Behörden und Organisationen sowie Ehrenamtliche und Flüchtlinge selbst an die Ombudsstelle. Der Anfragen, Beschwerden, Sorgen und Nöte vieler Menschen nahm sich die Ombudsperson in vermittelnder und beratender Funktion an und erzielte in der großen Mehrheit der Fälle eine konstruktive Lösung mit allen Beteiligten.
Ebenfalls Gegenstand des dritten Tätigkeitsjahres war eine Evaluation zum Fortbestand der Ombudsstelle, die im Auftrag des Ministerrats durchgeführt wurde. Geprüft wurde, ob die Weiterführung dieser Einrichtung notwendig und sinnvoll erscheint. Auf Basis der positiven Ergebnisse hat der Ministerrat am 25. September 2018 die Fortführung der Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme des Landes Baden-Württemberg bis Ende 2021 beschlossen.