Feuerwehr

Bundesweiter Rauchmeldertag am 13. Oktober 2017

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Rauchmelder und Schriftzug Jetzt nachrüsten! Rauchmelder retten Leben! Quelle: Fotolia

„Rauchwarnmelder sind bei Bränden wahre Lebensretter. Sie verkürzen die Zeit, bis ein Brand entdeckt wird und warnen frühzeitig vor dem tödlichen Brandrauch“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am Freitag, 13. Oktober 2017, dem diesjährigen bundesweiten Rauchmeldertag, in Stuttgart.

 In Baden-Württemberg kommen in jedem Jahr etwa 50 bis 60 Menschen durch Brände ums Leben. Hierbei sind die meisten Todesfälle darauf zurückzuführen, dass die Menschen im Schlaf vom geräusch- und geruchlosen Brandrauch überrascht werden. Insbesondere das Kohlenmonoxid führt hierbei zu einer raschen Bewusstlosigkeit und anschließend zum Tod. „Die Rauchwarnmelderpflicht ist richtig und wichtig - Rauchwarnmelder sorgen dafür, dass die Menschen schnell mit einem lauten Signalton gewarnt werden. So können sich auch  Schlafende rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren“, so Innenminister Thomas Strobl.

In Baden-Württemberg gilt nach der Landesbauordnung seit Juli 2013 für Neubauten und seit Ende 2014 für alle bestehenden Bauten die Rauchwarnmelderpflicht. Die Rauchwarnmelder sind in Aufenthaltsräumen zu installieren, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und im Flur vor den Schlafräumen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, in deren Zuständigkeitsbereich die Landesbauordnung liegt, weist darauf hin, dass Baden-Württemberg damit die weitest gehenden Anforderungen im Bundesgebiet habe. „In anderen Ländern bezieht sich diese Pflicht nur auf Wohnungen, nicht dagegen auf andere Einrichtungen mit Schlafgelegenheiten wie beispielsweise Heime“, so die Ministerin.

Weitere Infos:

Rauchwarnmelder müssen als Mindestanforderung der technischen Regel DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung vorweisen. In Deutschland dürfen nur Produkte in den Handel gelangen, die diese Anforderungen erfüllen.

Rauchwarnmelder gibt es sowohl in Ausführungen, bei denen die Batterie nach ungefähr einem Jahr zu tauschen ist, als auch solche mit Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahre Energie liefern. Danach sind diese Melder jedoch auszutauschen, da die Batterie nicht entnommen werden kann. Auf den anstehenden Austausch wird rechtzeitig mit einem akustischen Signal, das sich eindeutig und unverwechselbar vom Alarm unterscheidet, aufmerksam gemacht. Alarme sind durch ein Dauersignal gekennzeichnet. Störungsmeldungen sind hingegen kurze Piepstöne in längerem Abstand.

Weitere Auskünfte zum Thema Brandschutz und Rauchmelder bieten die örtlichen Feuerwehren beziehungsweise die örtlich zuständige Baurechtsbehörde an.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Aktion „Rauchmelder retten Leben“ unter www.rauchmelder-lebensretter.de und auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unter http://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/baurecht/bauordnungsrecht/faq-rauchwarnmelder/.

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