Rettungsdienst

Bundesrat stimmt Gesetzesänderung zu

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei Notfallsanitäter bei einem Einsatz

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Damit bekommen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtliche Handlungssicherheit. Minister Thomas Strobl: „Mit dieser Regelung honorieren wir die tagtägliche medizinische Arbeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.“

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten 24 Stunden, sieben Tage die Woche Herausragendes – sie helfen Menschen und retten Leben. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates erhalten die hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter des Rettungsdienstes die berufliche Anerkennung, die sie verdient haben. Dafür haben wir uns schon lange eingesetzt, jetzt wird es Gesetz“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zwei Wochen nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. 

Gesetz gibt rechtliche Handlungssicherheit

Die Änderung des Notfallsanitätergesetzes sieht vor, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig dazu berechtigt sind, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverantwortlich durchzuführen. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter müssen diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen. Die Maßnahmen müssen außerdem jeweils erforderlich sein, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden. 
 
Zur Ausübung dieser Maßnahmen werden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bereits während ihrer Ausbildung befähigt. Die Ausübung der erlernten heilkundlichen Tätigkeiten in der Praxis barg für sie bisher aber das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung. Gleichzeitig setzten sich die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zumindest dem Vorwurf der Unterlassenen Hilfeleistung aus, wenn sie die erforderlichen Handlungen nicht durchführten. 

Initiative von Baden-Württemberg

Diesem Dilemma wird nun durch die neue bundesgesetzliche Regelung abgeholfen. Bereits 2018 hatte sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf Initiative von Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Berufsausübung rechtliche Handlungssicherheit erhalten. Zudem war das Land einer entsprechenden Initiative im Bundesrat, die die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz 2019 auf den Weg gebracht hatten, beigetreten. Innenminister Thomas Strobl ist auch mehrfach bei der Bundesregierung, insbesondere bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, initiativ gewesen.
 
„Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats dürfen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Erlernte endlich auch in der Praxis einsetzen. Das dient nicht zuletzt auch der Verbesserung der Versorgung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Es ist schön, dass unsere Initiativen und Anstrengungen aus Baden-Württemberg einen Beitrag dazu leisten konnten. Im Notfalleinsatz haben die Sanitäter nun Klarheit“, so Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Meldungen

Unterzeichnung Glasfaserpakt Baden-Württemberg
Digitaler Schulterschluss

Glasfaserpakt Baden-Württemberg feierlich unterzeichnet

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Festnahme von Beschuldigten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität

Verleihung Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen 2025
Auszeichnung

Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Ombudsstelle

Erste Entschädigungszahlungen für Beamtinnen und Beamte

Deckerstraße 41
Liegenschaften

Neue Diensträume für Polizei und Cybersicherheitsagentur

StS Verkehrssicherheit
Polizei

Start der dritten Aktionswoche zur Verkehrssicherheit

Mobilfunkmast
Bundesrat

Bundesrat stimmt Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu

v.l.n.r.: Nicole Matthöfer, Präsidentin der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, Thomas Strobl, Stv. Ministerpräsident und Innenminister des Landes Baden-Württemberg, und Claudia Plattner, BSI-Präsidentin, unterzeichneten am 10. Juli eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BSI und dem Land Baden-Württemberg zur gemeinsamen Stärkung der Cybersicherheit.
Cybersicherheit in Bund und Ländern

BSI und Baden-Württemberg vereinbaren Kooperation

Forschungskooperation des Innenministeriums mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg zum Tax Compliance Management erfolgreich abgeschlossen
Tax Compliance

Forschungskooperation zum Tax Compliance Management erfolgreich abgeschlossen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Flaggen vor dem Gebäude des Innenministeriums: NATO, Deutschland und Baden-Württemberg
NATO

70. Jahrestag des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zur NATO

Teilnehmer einer Besprechung. Quelle: Fotolia
Kommunen

Ministerrat bringt Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz in den Landtag ein

Treffen der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen
Weimarer Dreieck

Innenminister Thomas Strobl schlägt Weimarer Dreieck Katastrophenschutz-Erasmus vor

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr