Rettungsdienst

Bundesrat stimmt Gesetzesänderung zu

Zwei Notfallsanitäter bei einem Einsatz

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Damit bekommen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtliche Handlungssicherheit. Minister Thomas Strobl: „Mit dieser Regelung honorieren wir die tagtägliche medizinische Arbeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.“

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten 24 Stunden, sieben Tage die Woche Herausragendes – sie helfen Menschen und retten Leben. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates erhalten die hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter des Rettungsdienstes die berufliche Anerkennung, die sie verdient haben. Dafür haben wir uns schon lange eingesetzt, jetzt wird es Gesetz“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zwei Wochen nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. 

Gesetz gibt rechtliche Handlungssicherheit

Die Änderung des Notfallsanitätergesetzes sieht vor, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig dazu berechtigt sind, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverantwortlich durchzuführen. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter müssen diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen. Die Maßnahmen müssen außerdem jeweils erforderlich sein, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden. 
 
Zur Ausübung dieser Maßnahmen werden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bereits während ihrer Ausbildung befähigt. Die Ausübung der erlernten heilkundlichen Tätigkeiten in der Praxis barg für sie bisher aber das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung. Gleichzeitig setzten sich die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zumindest dem Vorwurf der Unterlassenen Hilfeleistung aus, wenn sie die erforderlichen Handlungen nicht durchführten. 

Initiative von Baden-Württemberg

Diesem Dilemma wird nun durch die neue bundesgesetzliche Regelung abgeholfen. Bereits 2018 hatte sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf Initiative von Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Berufsausübung rechtliche Handlungssicherheit erhalten. Zudem war das Land einer entsprechenden Initiative im Bundesrat, die die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz 2019 auf den Weg gebracht hatten, beigetreten. Innenminister Thomas Strobl ist auch mehrfach bei der Bundesregierung, insbesondere bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, initiativ gewesen.
 
„Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats dürfen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Erlernte endlich auch in der Praxis einsetzen. Das dient nicht zuletzt auch der Verbesserung der Versorgung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Es ist schön, dass unsere Initiativen und Anstrengungen aus Baden-Württemberg einen Beitrag dazu leisten konnten. Im Notfalleinsatz haben die Sanitäter nun Klarheit“, so Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Meldungen

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der europaweiten Geschwindigkeitskontrollwoche und des Speedmarathons

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia
  • Europawahl

34 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen

Fahrzeug eines Notarztes
  • Rettungsdienst

Ministerrat bringt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
  • Sicherheit

Positive Bilanz beim siebten länderübergreifenden Sicherheitstag

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Lagegespräch BAO Fokus, Gruppenfoto im Innenministerium
  • Sicherheit

Starke Partner: Gemeinsame Bekämpfung der subkulturellen Gewaltkriminalität im Großraum Stuttgart

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben – Güterverkehr im Blick“

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.
  • Sicherheit

Fahndungs- und Sicherheitstag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehrssicherheit

Baden-Württemberg macht bei europaweiter Geschwindigkeitskontrollwoche und Speedmarathon mit

Innenminister Thomas Strobl und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz bei der Vorstellung des Sicherheitsberichts 2023
  • Innere Sicherheit

Sicherheitsbericht und Polizeiliche Kriminalstatistik 2023

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Lagezentrum des Innenministeriums Baden-Württemberg.
  • Krisenmanagement

Rechnungshof berät Landesverwaltung zum Krisenmanagement

Der neue Polizeihubschrauber mit fünf Rotorenblättern
  • Polizei

Jahresbilanz der Polizeihubschrauberstaffel 2023

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
  • Innere Sicherheit

Erneuter Ermittlungserfolg der Polizei Baden-Württemberg

Drogen und Fixerutensilien.
  • Bilanz

Zahl der Drogentoten im Jahr 2023 auf 141 zurückgegangen

Flaggen vor dem Gebäude des Innenministeriums: NATO, Deutschland und Baden-Württemberg
  • Sicherheit

75 Jahre NATO

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Büro, Digitalisierung, Laptop
  • Digitalisierung

Baden-Württemberg fördert E-Government-Koordinatorinnen und –Koordinatoren weiter

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
  • Verkehrssicherheit

Bundesweite Kontrollaktion gegen die Autoposerszene

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

  • Verkehrssicherheit

Verkehrsunfallbilanz 2023

Minister Strobl spricht im Bundesrat
  • Bundesrat

Geplante Legalisierung von Cannabis

Podiumsdiskussion Brüssel
  • Katastrophenschutz

Startschuss für die EU-Großübung „Magnitude“

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
  • Öffentlicher Dienst

Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

// //