Der Bundesrat stimmt den Verschärfungen im Waffenrecht zu. Auf Initiative Baden-Württembergs wird der Zugang zu Waffen erschwert: Künftig müssen Waffenbehörden die Verfassungsschutzbehörden einbinden, bevor sie eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen.
„Jüngste schreckliche Straftaten mit Schusswaffen haben uns allen erneut vor Augen geführt, welche Gefahr von bewaffneten Extremisten ausgeht. Hierzu ist meine klare Position: Waffen haben in den Händen von Verfassungsfeinden nichts verloren! Gleichzeitig dürfen wir legale Waffenbesitzer in Schützen- und Brauchtumsvereinen oder bei den Jägern nicht pauschal kriminalisieren und verdächtigen. Mit diesem Anspruch haben wir Hand am Waffenrecht angelegt und es entsprechend geändert. Am Ende dieser langen Diskussionen steht jetzt ein ausgewogener Entwurf, der sich sehen lassen kann“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Sitzung des Bundesrates in Berlin.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung einer Änderung des Waffenrechts zugestimmt. Mit der Änderung soll die EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet in erster Linie, dass die Waffenhändler und -hersteller an das Nationale Waffenregister angeschlossen werden. Zudem gilt fortan: Wer Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist oder in den vergangenen fünf Jahren war, gilt als unzuverlässig, ihm kann also die Waffe entzogen werden. Dieser Vorschlag geht auf eine Initiative Baden-Württembergs auf der Innenministerkonferenz im Frühjahr 2019 zurück.
„Der Entwurf trägt die klare Handschrift Baden-Württembergs. In Baden-Württemberg haben wir in den vergangenen Jahren schon viel erreicht: Wir haben Reichsbürgern und Extremisten hunderte legal erworbene Waffen abgenommen – ein großartiger Erfolg, ein absoluter Sicherheitsgewinn. Das Waffengesetz war aber inkomplett. Funktionäre verfassungsfeindlicher Organisationen gelten heute schon als unzuverlässig. Bloße Mitglieder der gleichen Vereinigung haben freilich legal Zugang zu Waffen. Das ist schlicht und ergreifend absurd. Niemand kann doch behaupten, er trete in eine solche Organisation ein, ohne deren Ziele zu verfolgen oder deren Gesinnung zu teilen. Das geht ganz eindeutig an der Realität vorbei. Der Deutsche Bundestag hat die Initiative aus Baden-Württemberg nun aufgegriffen und das genauso gesehen und jetzt eine sehr gute Regelung in den Gesetzentwurf aufgenommen. Damit gelten schon einfache Mitglieder von verfassungsfeindlichen Organisationen automatisch als unzuverlässig, das halte ich für wichtig und richtig. Zukünftig können wir damit noch wirksamer als bisher verhindern, dass Extremisten legal Zugang zu Waffen erhalten. Ein toller Erfolg und ein echter Sicherheitsgewinn für unser Land. Ich freue mich sehr, dass uns das gelungen ist“, so Minister Thomas Strobl.