Waffenrecht

Bis 1. Juli 2018 können illegale Waffen und Munition straffrei abgegeben werden

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„Wir gehen entschieden gegen den gesetzeswidrigen Besitz von Waffen vor. Das sind wir nicht zuletzt allen Menschen, die Opfer von Straftaten mit Waffen wurden, schuldig. Eine zeitlich befristete Amnestie ist dafür ein gutes Mittel“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

„Mit jeder abgegebenen illegalen Waffe und Patrone gewinnen wir ein Stück mehr Sicherheit in unserem Land“, erklärte Strobl. „Deshalb fordere ich alle auf, die Waffen oder Munition ohne eine Genehmigung besitzen: Geben Sie diese rasch bei den Waffenbehörden oder der Polizei ab.“

Im Zuge der jüngsten Änderung des Waffengesetzes wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Nach dieser können bis zum 1. Juli 2018 illegale Waffen und Munition straffrei den Waffenbehörden oder Polizeidienststellen überlassen werden. Der Verkauf ist jedoch nicht erlaubt.

„Ich hoffe, dass möglichst viele Besitzer illegaler Waffen dieses befristete Angebot nutzen und ihre Waffen abgeben“, so Strobl weiter. Der illegale Besitz erlaubnispflichtiger Waffen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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