E-Government

Baden-Württemberg wird E-Government-Angebote mit Hilfe von service-bw.de weiter ausbauen

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Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia

„Die Landesverwaltung ist Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen unseres Landes. Die Digitalisierung der Landesverwaltung und der Einsatz von leistungsfähigen und sicheren IT-Werkzeugen ist wichtig, um diesen Auftrag noch effizienter wahrnehmen zu können“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Montag, 22. Februar 2016, in Stuttgart. Aus diesem Grund habe die Landesregierung bereits 2013 beschlossen, die IT der Landesverwaltung neu zu ordnen und an zentraler Stelle zu bündeln. Zudem sei die Steuerung der IT der Landesverwaltung einem Beauftragten der Landesregierung für die Informationstechnologie übertragen worden. „Die Einsetzung eines Landes-CIO und die Errichtung der Landesoberbehörde BITBW als zentraler IT-Dienstleisterin für die Landesverwaltung haben sich als die richtigen Schritte erwiesen“, stellte der Minister rückblickend fest.

Der Landes-CIO, Ministerialdirektor Stefan Krebs, hatte bereits kurz nach seinem Amtsantritt die strategische Entwicklung der Landes-IT in Form eines Eckpunktepapiers skizziert. „Unser Ziel ist es, die IT der Landesverwaltung so weit wie möglich zu bündeln und zu standardisieren“, erklärte Stefan Krebs. Prozesse sollten, wo dies sinnvoll ist, automatisiert werden. So sollen die Wirtschaftlichkeit aber auch die Sicherheit der eingesetzten Systeme erhöht werden. Die Umsetzung dieser Ziele treibe der Landes-CIO im Rahmen der IT-Neuordnung in der Landesverwaltung voran. „Die IT-Neuordnung ist ein aufwändiger und gelegentlich mühevoller Prozess, verläuft aber bisher insgesamt planmäßig“, stellte Stefan Krebs fest. Die BITBW habe beispielsweise den Betrieb von bisher im Outsourcing betriebenen Portalen wie service-bw übernommen. Zum 1. Juli 2016 würden sämtliche Firewalls der Landesverwaltung in die Verantwortung der BITBW übergehen.

„Wir wollen die E-Government-Angebote für unsere Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Wirtschaft unseres Landes weiter ausbauen. Hierfür benötigen wir eine leistungsfähige, verlässliche und sichere IT-Infrastruktur“, erklärte Krebs weiter. Den gesetzlichen Rahmen hierfür bilde das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene E-Government Gesetz Baden-Württemberg. Es schaffe einen verlässlichen und stabilen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung. „Baden-Württemberg kann nach Sachsen und zeitgleich mit Bayern als eines der ersten Länder die weitere Digitalisierung seiner Landesverwaltung auf gesetzlicher Grundlage vorantreiben“, macht der Landes-CIO deutlich.

Ein Schwerpunkt in diesem Jahr sei die Erarbeitung von Grundlagen für die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Landesverwaltung bis zum Jahr 2022. Die Einführung einer landesweit einheitlichen elektronischen Akte sei ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem breiten Angebot von E-Government-Verfahren. Durchgehend medienbruchfreie elektronische Verwaltungsverfahren funktionierten nur mit einer elektronischen Akte.

Sichtlich zufrieden zeigte sich Innenminister Reinhold Gall mit der Ende 2015 erfolgreich abgeschlossenen Überarbeitung und Neuimplementierung des Serviceportals service-bw (www.service-bw.de). „Die seit vielen Jahren erfolgreiche Portalseite service-bw wurde ausgebaut zur zentralen E-Government-Plattform das Landes. Service-bw ermöglicht künftig nicht nur die Wiederverwendung von Daten, beispielsweise in kommunalen Internetauftritten, sondern auch die Wiederverwendung von Diensten“, ergänzte Krebs. Bemerkenswert sei die zukunftsfähige, modulare und service-orientierte Architektur der neuen Plattform. Durch den Verzicht auf proprietäre Lösungen werde die Plattform vielfach auch in anderen Kontexten nutzbar. Über Schnittstellen könnten Dienste nach dem Baukastenprinzip in kommunale Webangebote oder auch in Fachanwendungen integriert werden. Es sei geplant, Schritt für Schritt weitere Dienste anzubieten.

Zum Hintergrund:

„E-Government“ steht für die Interaktion von Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung über Internet-Technologien sowie für die elektronische Abbildung von verwaltungsinternen Abläufen. Ziel der IT-Neuordnung in der Landesverwaltung ist es, Entwicklung, Betrieb und Pflege der über viele Jahre gewachsenen und auf viele Dienststellen verteilten IT der Landesverwaltung zu bündeln und zu vereinheitlichen. Die Nutzung von Synergien soll eine zukunftsfähige, sichere und gleichzeitig wirtschaftliche IT-Infrastruktur sicherstellen. Hierzu wurde am 1. Juli 2015 die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) als leistungsfähiger zentraler IT-Dienstleister für die Landesverwaltung errichtet.

Aufgabe des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnologie ist es, den IT-Einsatz in der Landesverwaltung zu planen und zu koordinieren.

Das Eckpunkte-Papier zur IT-Strategie der Landesverwaltung ist online verfügbar unter https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/IT-Strategie_Broschuere.pdf.

Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen haben die Modernisierung des Serviceportals in enger Kooperation realisiert. Nachdem das Portal nun in Baden-Württemberg in Betrieb ging, wird es im kommenden Jahr mit weitestgehend identischer Technologie, aber im Look&Feel des Freistaates in Sachsen live geschaltet. Die beiden Länder konnten durch die Kooperation einen hohen Geldbetrag einsparen.

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