Jahrestag

70 Jahre Bundesverfassungsgericht

Exemplare des Grundgesetztes liegen auf einem Tisch.

Am 9. September 1951 traf das Bundesverfassungsgericht als ‚Hüter des Grundgesetzes' in Karlsruhe seine erste Entscheidung. Seither sind 70 Jahre vergangen. Der Einsatz des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist eine Erfolgsgeschichte.

Im September 2021 jährt sich zum siebzigsten Mal die Gründung des Bundesverfassungsgerichts als höchstem Gericht der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitz im badischen Karlsruhe: Am 9. September 1951 traf das Bundesverfassungsgericht seine erste Entscheidung. Sie befasste sich mit der Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Bundesverfassungsgericht ist absolutes Erfolgsmodell

Zum 70-jährigen Bestehen erklärt der Stv. Ministerpräsident Thomas Strobl, der als Innenminister gleichzeitig auch „Verfassungsminister“ ist: „Die Gründung des Bundesverfassungsgerichts als ‚Hüter des Grundgesetzes‘ ist ein absolutes Erfolgsmodell. Es hat wegweisende Urteile gefällt und genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Ansehen und Vertrauen. Kurz: Es steht dafür, staatliche Entscheidungen einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen und die Grundrechte mit Leben zu füllen. Die Stimme des Bundesverfassungsgerichts hat Gewicht und ist ein ganz wesentliches Fundament für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft."

Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen

"Der Einsatz des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist nicht hoch genug einzuschätzen. Über all die Jahrzehnte ist es seiner Rolle als letztgültige Instanz des deutschen Rechtswesens in bemerkenswerter Weise gerecht geworden. Und für die Unabhängigkeit der Justiz steht das Bundesverfassungsgericht auch stets mit herausragenden Männern und Frauen auf der Richterbank. Wir sind stolz und dankbar für den Dienst, den das Bundesverfassungsgericht für Recht und Freiheit in den vergangenen 70 Jahren geleistet hat.“, so Minister Strobl.

***

Die Gründung des Bundesverfassungsgerichts

24. Mai 1949: Das Grundgesetz tritt in Kraft. Anders als dem Staatsgerichtshof der Weimarer Republik werden dem Bundesverfassungsgericht weitreichende Kompetenzen eingeräumt, um Grundrechte zu schützen und das Grundgesetz durchzusetzen.

17. April 1951: Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz tritt in Kraft.

4. Mai 1951: Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts bestimmt, dass der Dienstort des Gerichts (vorerst) im badischen Karlsruhe ist.

7. September 1951: Das Bundesverfassungsgericht nimmt mit insgesamt 23 Richterinnen und Richtern seine Arbeit im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe auf. Sein erster Präsident ist Hermann Höpker-Aschoff.

9. September 1951: Der Zweite Senat trifft die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie befasst sich mit der Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

28. September 1951: In einem Festakt wird das Bundesverfassungsgericht in Anwesenheit des Bundespräsidenten Theodor Heuss und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer feierlich eröffnet.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/

 

Weitere Meldungen

Minister Strobl hält Rede zum G 10 Beschluss
  • Bundesrat

Bundesrat befasst sich mit Mindestspeicherung von IP-Adressen

Staatssekretär Blenke bei der Wasserschutzpolizei
  • Polizei

Jahresstatistik des Kompetenzzentrums Bootskriminalität 2023

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose vom 17.05.2024 bis 20.05.2024

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia
  • Europawahl

Europawahl am 9. Juni 2024

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
  • Ehrenamt

Runder Tisch Vereine

Minister Strobl Großüung EM
  • Sicherheit

Einsatzkräfte bereiten sich auf die Fußball Europameisterschaft 2024 vor

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
  • Digitalisierung

112 Millionen Euro für Breitbandausbau in Baden-Württemberg

Moilfunkmast Inbetriebnahme
  • Digitalisierung

Mobilfunk auf dem Dach des Innenministeriums

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
  • Zumeldung

Zumeldung zum Urteil des OVG Münster

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
  • Sicherheit

Sicherheit in der Landeshauptstadt

Eine Person schreibt auf der tastatur eines Laptops
  • Polizei

„Streife im Netz“ zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
  • Zumeldung

Zumeldung zur Benennung von Landrat Dr. Achim Brötel für das Amt des deutschen Landkreistagspräsidenten

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Gruppenfoto der geehrten Sportler
  • Polizei

Sportlerinnen und Sportler der Polizei für herausragende Leistungen geehrt

Symbolbild Callbetrug
  • Cybersicherheit

Schlag gegen international organisierten Telefonbetrug

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Kabinettsausschuss Entschlossen gegen Hass und Hetze
  • Innere Sicherheit

Fünfte Sitzung des Kabinettausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Paragraphen. Quelle: Fotolia
  • Landesbeamtengesetz

Ministerrat beschließt Änderungen des Landesbeamtengesetzes

Würfel mit einem aufgedruckten in einem Kasten.
  • Kommunen

Bad Krozingen wird Große Kreisstadt

Minister Strobl spricht im Bundesrat
  • Bundesrat

Bundesrat befasst sich mit umfassender Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Bund und Länder

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Landesweiter Aktionsmonat Motorrad

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der europaweiten Geschwindigkeitskontrollwoche und des Speedmarathons

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia
  • Europawahl

34 Parteien und politische Vereinigungen zur Europawahl zugelassen

Fahrzeug eines Notarztes
  • Rettungsdienst

Ministerrat bringt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg