Am 9. September 1951 traf das Bundesverfassungsgericht als ‚Hüter des Grundgesetzes' in Karlsruhe seine erste Entscheidung. Seither sind 70 Jahre vergangen. Der Einsatz des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist eine Erfolgsgeschichte.
Im September 2021 jährt sich zum siebzigsten Mal die Gründung des Bundesverfassungsgerichts als höchstem Gericht der Bundesrepublik Deutschland, mit Sitz im badischen Karlsruhe: Am 9. September 1951 traf das Bundesverfassungsgericht seine erste Entscheidung. Sie befasste sich mit der Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
Bundesverfassungsgericht ist absolutes Erfolgsmodell
Zum 70-jährigen Bestehen erklärt der Stv. Ministerpräsident Thomas Strobl, der als Innenminister gleichzeitig auch „Verfassungsminister“ ist: „Die Gründung des Bundesverfassungsgerichts als ‚Hüter des Grundgesetzes‘ ist ein absolutes Erfolgsmodell. Es hat wegweisende Urteile gefällt und genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Ansehen und Vertrauen. Kurz: Es steht dafür, staatliche Entscheidungen einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen und die Grundrechte mit Leben zu füllen. Die Stimme des Bundesverfassungsgerichts hat Gewicht und ist ein ganz wesentliches Fundament für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft."
Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen
"Der Einsatz des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Rechts und der Würde aller Menschen ist nicht hoch genug einzuschätzen. Über all die Jahrzehnte ist es seiner Rolle als letztgültige Instanz des deutschen Rechtswesens in bemerkenswerter Weise gerecht geworden. Und für die Unabhängigkeit der Justiz steht das Bundesverfassungsgericht auch stets mit herausragenden Männern und Frauen auf der Richterbank. Wir sind stolz und dankbar für den Dienst, den das Bundesverfassungsgericht für Recht und Freiheit in den vergangenen 70 Jahren geleistet hat.“, so Minister Strobl.
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Die Gründung des Bundesverfassungsgerichts
24. Mai 1949: Das Grundgesetz tritt in Kraft. Anders als dem Staatsgerichtshof der Weimarer Republik werden dem Bundesverfassungsgericht weitreichende Kompetenzen eingeräumt, um Grundrechte zu schützen und das Grundgesetz durchzusetzen.
17. April 1951: Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz tritt in Kraft.
4. Mai 1951: Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts bestimmt, dass der Dienstort des Gerichts (vorerst) im badischen Karlsruhe ist.
7. September 1951: Das Bundesverfassungsgericht nimmt mit insgesamt 23 Richterinnen und Richtern seine Arbeit im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe auf. Sein erster Präsident ist Hermann Höpker-Aschoff.
9. September 1951: Der Zweite Senat trifft die erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie befasst sich mit der Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
28. September 1951: In einem Festakt wird das Bundesverfassungsgericht in Anwesenheit des Bundespräsidenten Theodor Heuss und des Bundeskanzlers Konrad Adenauer feierlich eröffnet.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/