„Wenn Sirenen heulen, werden die Menschen wachsam. Sirenen sind vor allem dort sinnvoll, wo Menschen schnell und sicher gewarnt werden müssen. Sie machen die Menschen auf Gefahren aufmerksam. Nach dem Weckruf können die Menschen Radio oder Fernsehen einschalten, im Internet oder Sozialen Medien suchen oder auf digitale Stadtinformationstafeln schauen, um konkrete Informationen zu aktuellen Gefahren und Handlungsempfehlungen zu bekommen. Deshalb unterstützt das Land nun gemeinsam mit dem Bund die Kommunen beim Aufbau von Sirenen – sei es um neue Sirenen anzuschaffen oder vorhandene Sirenennetze noch leistungsfähiger machen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 23. Oktober 2024 in Stuttgart.
Für die Jahre 2023/2024 stellen der Bund und das Land für die Kommunen in Baden-Württemberg insgesamt rund 2,9 Millionen Euro für die Sirenenförderung zur Verfügung. Bislang hatte nur der Bund den Bau von Sirenen gefördert. Nun beteiligt sich auch Baden-Württemberg finanziell. Von den insgesamt 2,9 Millionen Euro trägt das Land einen Anteil von 45 Prozent - rund 1,3 Millionen Euro.
Antragstellung beim Sirenenförderprogramm 2.0 für die Jahre 2023/2024
Antragsberechtigt sind Gemeinden, die beim „Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes“ Anträge auf Fördervorhaben gestellt haben und dabei nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden. Die Regierungspräsidien schreiben die antragsberechtigten Gemeinden an, soweit Mittel aus dem Sirenenförderprogramm 2023/2024 zur Verfügung stehen und fordert sie aktiv zur Antragstellung auf.
Nähere Informationen rund um das Sirenenförderprogramm für die Jahre 2023/2024 finden Sie hier.