Landeswahlleiterin Christiane Friedrich teilte mit, dass bei ihr bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, 15. Juli 2013, 18:00 Uhr, folgende Parteien eine Landesliste für Baden-Württemberg eingereicht haben:
Parteiname (Kurzbezeichnung):
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)*
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)*
- Freie Demokratische Partei (FDP)*
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)*
- DIE LINKE (DIE LINKE)*
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)*
- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)*
- DIE REPUBLIKANER (REP)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)
- Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
- Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
- Die Violetten - für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
- Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland)
- FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)*
- Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT)
- RENTNER Partei Deutschland (RENTNER)
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 die unter den Nummern 8 bis 18, 20 und 21 aufgeführten sogenannten neuen Parteien als Parteien für die Bundestagswahl anerkannt sowie für die Parteien unter Nr. 1 bis 7 und 19 festgestellt, dass sie bereits im Bundestag oder in einem Landtag hinreichend vertreten sind.
Der für die Bundestagswahl 2013 gebildete Landeswahlausschuss entscheidet am Freitag, 26. Juli 2013, in Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 41, 14:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten. Bei der Bundestagswahl 2009 wurden von 19 eingereichten Landeslisten 17 und 2005 von 18 eingereichten Landeslisten 12 zugelassen.
Die Kreiswahlausschüsse entscheiden ebenfalls am 26. Juli 2013 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der bei den Kreiswahlleitern eingereichten Wahlvorschläge.
* im Bundestag oder in einem Landesparlament mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten.
Die Reihenfolge der Landeslisten lfd. Nr. 1 - 15 richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die weiteren Landeslisten lfd. Nr. 16 bis 21 schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.
Quelle:
Die Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg