Innenminister Reinhold Gall sieht den Vorschlag des Rechnungshofs, den Veranstaltern von Fußballspielen Gebühren für Polizeieinsätze aufzuerlegen, nicht als sachgerecht an. „Denn die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die Vorbeugung von Straftaten und die Strafverfolgung sind eine Kernaufgabe des Staates“, unterstrich der Minister am Mittwoch, 22. Juli 2015, in Stuttgart. Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Störern erfolgten in der Regel auf der An- bzw. Abreise – folglich im öffentlichen Raum. Der Minister hob hervor: „Ähnliche Auseinandersetzungen finden auch bei anderen Großveranstaltungen statt, ohne dass wir daraus resultierende Polizeieinsätze in Rechnung stellen wollen.“ Er denke dabei an Musikkonzerte oder Motorsportveranstaltungen.
Eine mögliche gesetzliche Regelung sei zudem von der Akzeptanz aller beteiligten Länder und der Bundespolizei abhängig. Alleingänge führten daher zu Standortnachteilen für einzelne Vereine - mit der Folge einer Wettbewerbsverzerrung. Der Innenminister wies zugleich darauf hin, dass für die Sicherheit im Stadion der Veranstalter verantwortlich sei. Dieser Aufgabe kämen die Fußballvereine nach, in dem sie einen gewerblichen Ordnungsdienst einsetzten. „Dabei werden die Veranstalter von uns massiv in die Pflicht genommen“, unterstrich er.
Baden-Württemberg habe bereits in Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern (Verbänden, Vereinen, Kommunen, Deutsche Bahn) viel unternommen und sei weiterhin im ständigen Dialog, etwa bei der Spieltagsplanung, der gemeinsamen Planung des Veranstaltungsablaufes sowie der Stärkung der Präventionsprojekte. Ohnehin setze Baden-Württemberg durchschnittlich pro Spiel in den ersten drei Ligen die wenigsten Kräfte ein. „Wir sind auf einem guten Weg“, versicherte der Minister.