Sicherheit

Zumeldung zu Forderungen der SPD-Landtagsfraktion

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.

Ein Sprecher des Innenministeriums erklärt zu Forderungen der SPD-Landtagsfraktion:

"Die SPD-Landtagsfraktion betreibt ein gefährliches Spiel. Ihren Umgang mit diesem Thema kann man nur unernst, leichtfertig und verantwortungslos nennen. Offenbar sollen hier, um parteipolitischen Honig zu saugen, Ängste geschürt werden. Diesem Spiel verweigern wir uns. Wir sehen darin letztlich eine Verharmlosung von rechtsextremistischer Bedrohung.
 
Richtig ist, dass bei verschiedenen Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -Rechts- eine Vielzahl von Listen sichergestellt wurde, die Adress-, Personen- und Telefondaten enthielten. Diese Aufstellungen waren Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und Bewertungen. Dabei haben sich bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich gezielt um ‚Feindeslisten‘ oder gar ‚Todeslisten‘ handelt. Konkrete Erkenntnisse, dass es sich bei den Personen und Institutionen, die sich auf den diversen Listen befinden, tatsächlich um potentielle Anschlagsopfer handelt oder handeln sollte, liegen bisher nicht vor. Gleichwohl hat das Bundeskriminalamt Gefährdungsbewertungen zu den Personen und Organisationen vorgenommen. Diese Bewertungen einschließlich der jeweiligen Listen wurden den zuständigen Länderdienststellen zur Verfügung gestellt und liegen auch dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg vor.
 
Gefahrenabwehrende Maßnahmen, wie die Unterrichtung der gelisteten Personen sowie die Initiierung von etwaigen Schutzmaßnahmen, liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Polizeibehörden der Länder. Die Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen erfolgt dabei regelmäßig auf Grundlage der in den Bundesländern örtlich vorliegenden Erkenntnisse, die mitunter auf eine Gefahrenerhöhung bzw. eine konkrete Gefahr schließen lassen können. Die Polizei Baden-Württemberg überprüft und aktualisiert die bestehende Gefährdungsbewertung in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt fortlaufend. Sollte sich dabei eine Änderung der Gefährdungslage auch in Bezug auf einzelne Persönlichkeiten ergeben, wird die Polizei selbstverständlich umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der davon betroffenen Personen treffen. Dazu gehört gegebenenfalls auch die gezielte Information betroffener Personen.
 
Um es klar zu sagen: Innenminister Thomas Strobl und das Innenministerium kümmern sich. Ein Beispiel dafür ist die 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr erreichbare, neu eingerichtete zentrale Ansprechstelle beim Landeskriminalamt für Amts- und Mandatsträger, die seit vergangenem Freitag unter 0711 5401-3003 erreichbar ist.“

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