Corona-Pandemie

Zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Verordnung

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Polizei mit Maske

Am vergangenen Wochenende hat die Polizei insgesamt rund 16.000 Personenkontrollen durchgeführt. Dabei mussten die Polizeibeamtinnen und -beamten insgesamt 2.963 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung verzeichnen, davon allein 2.311 wegen Verstößen gegen die Maskentragepflicht.

„Wer es immer noch nicht verstanden hat: Wir müssen alles dafür tun, um die Verbreitung des Virus zu stoppen. Denn in letzter Konsequenz stehen Menschenleben auf dem Spiel. Daher werden wir auch nach den heute in Kraft getretenen Verschärfungen der Corona-Verordnung an unseren intensiven Kontrollen weiterhin festhalten. Es gilt jetzt mehr denn je, die Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus einzuhalten und eine Trendwende bei den Infektionszahlen einzuleiten. Freilich fällt uns das nicht immer leicht, aber nur so können wir Hoffnung auf ein gemeinsames Weihnachtsfest im Kreise unserer Lieben haben. Das sollten wir uns stets vor Augen halten“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die vergangenen beiden Tage.

Am vergangenen Wochenende (31. Oktober und 1. November 2020) hat die Polizei insgesamt rund 16.000 Personenkontrollen durchgeführt. Dabei mussten die Polizeibeamtinnen und -beamten insgesamt 2.963 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung verzeichnen, davon allein 2.311 wegen Verstößen gegen die Maskentragepflicht.

Leider liefen mancherorts auch die Appelle ins Leere, auf die üblichen Halloween-Aktivitäten in diesem Jahr zu verzichten.

In Mannheim zum Beispiel musste die Polizei in der Nacht zum Sonntag eine Party in einer Privatwohnung auflösen. Die rund 30 Gäste kümmerten sich nicht um die geltenden Corona-Regelungen und zeigten darüber hinaus auch wenig Verständnis für die Maßnahmen der Polizei.

In Geislingen an der Steige stellte die Polizei am Samstagabend fest, dass sich in einer Gaststätte rund 40 Gäste aufhielten, ohne auf die Corona-Regeln zu achten. Der alkoholisierte Gastwirt zeigte auch hier kein Verständnis für die anschließend angeordnete Schließung des Lokals.

„Wir setzen in allererster Linie auf die Vernunft und das Verständnis der Menschen im Land. Wer aber beides vermissen lässt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Es kann nicht sein, dass wenige durch ihr leichtfertiges Verhalten die Sicherheit und die Gesundheit vieler aufs Spiel setzen“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.

Mit der heute in Kraft getretenen Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg reagiert. Die Regelungen gelten befristet bis zum 30. November 2020.

***

Neben den bisherigen Regelungen zur Maskentragepflicht gilt ab heute unter anderem:

Erlaubt sind Zusammenkünfte oder private Veranstaltungen (Feiern) im privaten oder öffentlichen Raum mit Teilnehmern aus maximal zwei Haushalten oder wenn alle miteinander in gerader Linie verwandt sind, einschließlich der Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. In allen Fällen gilt: höchstens zehn Personen.

  • Zusammenkünfte im privaten oder öffentlichen Raum von Personen aus ausschließlich einem Haushalt sind in unbeschränkter Zahl möglich.
  • Schank- und Speisegaststätten (mit Ausnahme eines Außerhausverkaufs bzw. Lieferdienstes), Bars, Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie Kneipen aller Art werden geschlossen.
  • Touristische Ausflüge mit Reisebussen sind untersagt. Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind nicht gestattet.

Die detaillierten Regeln finden sich in der Corona-Verordnung des Landes.

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