Polizei

Vorstellung Sicherheitsbericht 2018

Vorschau Sicherheitsbericht 2018

Innenminister Thomas Strobl stellte den zweiten Sicherheitsbericht der Landesregierung und die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2018 vor. Zum dritten Mal in Folge gingen die Straftaten zurück und die Aufklärungsquote stieg an. " Wir bleiben hartnäckig, wir haben einen langen Atem", erklärte Minister Strobl.

„Baden-Württemberg ist und bleibt bei der Inneren Sicherheit bundesweit Spitze. Die Kriminalitätsbelastung ist auch im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen und so niedrig wie seit 1990 nicht mehr. Gleichzeitig konnte die Polizei fast zwei Drittel der Straftaten aufklären. Diese Erfolgsbilanz ist insbesondere dem beharrlichen und unermüdlichen Einsatz unserer Polizistinnen und Polizisten zu verdanken – aber auch den vielen rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern im Land. Sie tragen ganz entscheidend zum Gelingen eines harmonischen und sicheren Zusammenlebens bei“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, am 22. März 2019 bei der Vorstellung des zweiten Sicherheitsberichts der Landesregierung und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2018.

Doppelter Erfolg: Weniger Straftaten, beste Aufklärungsquote  

„Der Rückgang der Straftaten hat sich auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Das ist auch Ergebnis unserer kontinuierlichen Arbeit an einer erfolgreichen Sicherheitsarchitektur, die sich im bundesweiten Vergleich mehr als sehen lassen kann“, machte Innenminister Strobl deutlich. „Die PKS weist für das vergangene Jahr insgesamt 572.173 Straftaten aus. Das sind 1,3 Prozent weniger als im Jahr 2017. Gleichzeitig klärt die Polizei so viele Straftaten auf wie noch nie seit dem Übergang auf die elektronische Datenverarbeitung.* Im Jahr 2018 stieg die Aufklärungsquote mit 62,7 Prozent (2017: 62,4 Prozent) auf einen Spitzenwert. Die Kriminalitätsbelastung in Baden-Württemberg betrug 5.191 Straftaten je 100.000 Einwohner und geht somit weiter zurück. Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sicher leben und das soll auch so bleiben“, stellte Minister Strobl klar.

Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes können sich ab sofort selbst ein Bild von der Sicherheitslage in Baden-Württemberg machen. Im Rahmen der heutigen Landespressekonferenz wurde der zweite Sicherheitsbericht der Landesregierung veröffentlicht; er ist für Jedermann auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration abrufbar. Der Bericht gibt einen verständlichen und transparenten Einblick in die Sicherheitslage Baden-Württembergs und skizziert alle wesentlichen sicherheitsrelevanten Entwicklungen. Darüber hinaus stellt er die erfolgten Reaktionen von Politik, Sicherheitsbehörden und weiteren gesellschaftlichen Verantwortungsträgern dar. „Erstmals umfasst der Sicherheitsbericht neben Inhalten zu zahlreichen Kriminalitätsphänomenen, der Kriminalprävention und herausragenden Einsatzlagen auch alles Wissenswerte zur Verkehrssicherheitslage im Land. Damit wollen wir einen umfassen-den Überblick über die Sicherheit in Baden-Württemberg gewährleisten“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

„Der Spitzenplatz Baden-Württembergs kommt nicht von ungefähr. Er ist das Ergebnis einer professionellen und weitsichtigen Schwerpunktsetzung. Unsere klare Philosophie: Die Dinge anpacken, nicht treiben lassen – Verfehlungen aller Art konsequent begegnen“, so Innenminister Strobl weiter.

 

Die Polizei des Landes hatte sich für das vergangene Jahr folgende Handlungsschwerpunkte gesetzt:

Eigentumskriminalität

Rund zehn Prozent Rückgang bei der Eigentumskriminalität
Diebstahlsdelikte machen zwar noch immer etwa ein Drittel aller in Baden-Württemberg begangenen Straftaten aus. Deren Anzahl ist mit 168.828 Straftaten im Jahr 2018 (2017: 187.899 Straftaten) jedoch nochmals deutlich um rund 10 Prozent gesunken. Die Rückgänge erstrecken sich auf nahezu alle Erscheinungsformen vom Ladendiebstahl (-6,0 Prozent) über den Taschendiebstahl (-17,9 Prozent) bis hin zum Fahrraddiebstahl (-10,1 Prozent).

Zehnjahrestief – Für Wohnungseinbrecher bleibt Baden-Württemberg ein heißes Pflaster
„Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat sich seit dem Jahr 2014 halbiert und ist auf einem Zehnjahrestief. Dies ist der Erfolg harter Arbeit. Wir werden aber nicht nachlassen und die bisherigen Maßnahmen konsequent weiterverfolgen. Wer in fremde Wohnungen einsteigt und dadurch die Menschen nachhaltig verunsichert, nicht selten traumatisiert, den werden wir auch künftig unnachgiebig verfolgen“, bilanzierte Minister Thomas Strobl. Mit insgesamt 7.126 Wohnungseinbruchdiebstählen weist dieser Deliktsbereich einen Rückgang um 15,5 Prozent auf. Die gute Aufklärungsquote aus dem Jahr 2017 wurde im vergangenen Jahr mit 20,7 Prozent nahezu gehalten. Etwa die Hälfte aller Taten blieb im Versuchsstadium stecken. Innenminister Strobl: „Auch das ist kein Zufall: Mit rund 12.000 Beratungen vor Ort oder in den polizeilichen Beratungsstellen haben viele Bürgerinnen und Bürger die Tipps der Expertinnen und Experten befolgt und damit die Präventionsarbeit erfolgreich gemacht.“

Kriminalität im Kontext der Zuwanderung sinkt zum zweiten Mal in Folge

Nach durchgängigen und sehr deutlichen Anstiegen bis ins Jahr 2016 gingen im Jahr 2018 wie im Vorjahr die registrierten Straftaten durch tatverdächtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge um etwa neun Prozent auf 55.642 Delikte zurück. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei um Körperverletzungen (7.144 Fälle), Ladendiebstähle (5.628 Fälle) und Leistungserschleichungen (5.577 Fälle), bei jeweils rückläufigen Fallzahlen. In den Bereichen der Rauschgiftkriminalität (3.786 Fälle) und den Sexualdelikten (757 Fälle) sind hingegen leider deutliche Anstiege zu verzeichnen. Der Trend, wonach sich die Tatorte der Körperverletzungen und Rauschgiftdelikte zunehmend von den Flüchtlingsunterkünften in den öffentlichen Raum verlagern, hält an. Ohne Betrachtung der ausländerrechtlichen Verstöße sind im vergangenen Jahr insgesamt 21.786 tatverdächtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge registriert worden. Das waren rund 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Lässt man ausländerrechtliche Verstöße außer Acht, so betrug der Anteil der tatverdächtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlingen an den Gesamttatverdächtigen knapp unter 10 Prozent. Am häufigsten traten hierbei Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge aus Syrien (3.811 Tatverdächtige), Gambia (2.415 Tatverdächtige), Afghanistan (2.045 Tatverdächtige), dem Irak (1.580 Tatverdächtige) und Nigeria (1.340 Tatverdächtige) in Erscheinung.

„Wir bieten Menschen Schutz, die Schutz brauchen. Wir nehmen aber nicht hin, dass Menschen, denen wir Schutz bieten, zentrale Regeln des Zusammenlebens brechen. Wir haben daher zu Beginn des Jahres 2018 im Innenministerium den Sonderstab ,Gefährliche Ausländer‘ eingerichtet. Nach mehr als einem Jahr stellen wir fest: Der Sonderstab ist ein Erfolgsmodell. Bis heute konnten wir 56 Fälle erfolgreich abschließen“, so der Minister. Beim Regierungspräsidium Freiburg wurde ein regionaler Sonderstab zwischenzeitlich als Pilotprojekt eingerichtet. In Abhängigkeit der dortigen Erfahrungen sollen zeitnah regionale Sonderstäbe in allen weiteren Regierungspräsidien folgen.

Straftaten im öffentlichen Raum sinken auf Fünfjahrestief

Die Straftaten im öffentlichen Raum gingen insgesamt um 3,2 Prozent auf 252.660 Fälle zurück. Diese rückläufige Entwicklung zeigt sich auch bei den Delikten im öffentlichen Personennahverkehr, welche um 11,6 Prozent sanken (68.138 Fälle). Innenminister Thomas Strobl: „Straftaten im öffentlichen Raum beeinträchtigen in einem besonderen Maße das Sicherheitsgefühl der Menschen. Wir schauen bei diesen Straftaten ganz genau hin und reagieren konsequent. Auch wenn die Entwicklung insgesamt positiv ist, sind wir in einzelnen Bereichen weiterhin gefordert.“

Im Jahr 2018 sind die Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum (27.444 Fälle) um rund 5 Prozent angestiegen. Deutlich über 40 Prozent aller Aggressionsdelikte fanden im öffentlichen Raum statt. Rund 12 Prozent der aufgeklärten Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum werden von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlingen begangen. Auch die Sexualdelikte im öffentlichen Raum (2.673 Fälle) sind um etwa 21 Prozent angestiegen – was auch an der Einführung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung sowie der Änderung der statistischen Erfassungskriterien liegt. In diesem Deliktbereich sind allerdings Asylbewerber deutlich überrepräsentiert. „Wir haben auf diese Entwicklungen bereits reagiert. Die Sicherheit im öffentlichen Raum bleibt polizeilicher Handlungsschwerpunkt. Deshalb haben wir hier ganz gezielt unseren Instrumentenkasten erweitert, beispielsweise um maßgeschneiderte Sicherheitspartnerschaften oder sogenannte Fahndungs- und Sicherheitstage. Auch gegen die Sexualdelikte wollen wir ganz konsequent vorgehen – und haben dies deshalb als neuen polizeilichen Handlungsschwerpunkt für das laufende Jahr aufgenommen. Den negativen Trend des Jahres 2018 in diesen Bereichen wollen wir stoppen“, so der Innenminister weiter.

Politisch motivierte Kriminalität geht zurück

Im Jahr 2018 sanken die Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität um rund 10 Prozent auf 2.555 Delikte. Grund zur Entwarnung besteht jedoch nicht. Im Phänomenbereich der ausländischen Ideologie musste ein deutlicher Anstieg um knapp 70 Prozent (auf 344 Fälle) registriert werden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass der türkisch-kurdische Konflikt vermehrt auf Baden-Württembergs Straßen ausgetragen wird. „Ich verurteile jegliche Art von politisch motivierten Straftaten – egal welcher Couleur. Wir können nicht hinnehmen, dass die Grundfeste unserer Demokratie angegriffen und mit Füßen getreten wird. Mir fehlt zudem jedes Verständnis für Menschen, die hier leben und dann Konflikte aus ihren Herkunftsländern gewaltsam auf unseren Straßen, bei uns in Baden-Württemberg, austragen“, erklärte Innenminister Strobl.

Der Terroranschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt hat deutlich gemacht: Die Gefahrenlage durch den islamistischen Terrorismus ist nach wie vor sehr hoch und auch für Baden-Württemberg nicht aus der Welt. Zum Ende des letzten Jahres waren in Baden-Württemberg rund 100 Personen als islamistische Gefährder eingestuft. Die Behörden setzen auch weiterhin alles daran, frühzeitig radikal geprägte Personen zu erkennen. Die Überwachung dieses Personenkreises und die Verhinderung eines Anschlages, eine Kernaufgabe des polizeilichen Staatsschutzes, erfordert ein effektives Gefährdermanagement. Innenminister Strobl: „Wir sind uns dieser Herkulesaufgabe bewusst und tun alles, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass auch Straftaten der Allgemeinkriminalität, die durch Gefährder begangen werden, künftig bundesweit für alle Polizistinnen und Polizisten auf Knopfdruck abrufbar sind – alles andere wäre doch den Menschen im Land nicht vermittelbar.“

„Unser oberstes Ziel ist, einen Anschlag zu verhindern“, so Innenminister Strobl. „Daher dürfen wir neben all dem unsere präventiven Anstrengungen nicht vernachlässigen. Ihnen kommt eine herausragende Bedeutung zu. Wir müssen sicherstellen, dass Menschen erst gar nicht in den Bann von Extremisten kommen. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) einzurichten.“

 

Beste Bedingungen für die Polizei unseres Landes

„Um auch in Zukunft erfolgreich die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können, braucht unsere Polizei optimale Rahmenbedingungen. Deshalb haben wir die größte Einstellungsoffensive in der Geschichte der Polizei Baden-Württemberg gestartet – mit bis zu 1.800 neuen Ausbildungsplätzen für Polizistinnen und Polizisten. Und wir werden auch in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass das Ausbildungsplatzangebot der Polizei auf einem hohen Niveau bleibt“, so Innenminister Strobl.

Gewalt gegen Polizeibeamte

„Wenn es um Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte geht, gibt es für mich Null-Komma-Null Toleranz. Diejenigen, die 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sorgen und tagtäglich ihre Gesundheit für andere einsetzen – diejenigen müssen geschützt werden“, stellte Innenminister Strobl unmissverständlich fest. Im Jahr 2018 haben die Fallzahlen von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt wurden dabei 2.390 Polizistinnen und Polizisten verletzt, eine Zunahme von etwa 22 Prozent. „Ich habe das Thema Bodycam intensiv vorangetrieben, und freue mich, dass bis zum Sommer diesen Jahres  der Streifendienst in Baden-Württemberg flächendeckend mit Bodycams ausgestattet sein wird  – das sind 1.350 Bodycams für unsere 146 Reviere. Bereits heute sind Bodycams in den Polizeipräsidien Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart täglich erfolgreich im Einsatz. Damit nehmen wir bundesweit eine Vorreiterrolle ein“, so Innenminister Thomas Strobl.

Für Aufnahmen mit der Bodycam sieht das Polizeigesetz grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren vor. Polizeibeamtinnen und -beamte können zur Abwehr einer Gefahr ein sogenanntes Pre-Recording starten. Hierbei wird eine maximal 60-sekündige Sequenz auf einem flüchtigen Medium (Endlosschleife) aufgezeichnet. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass es zum Schutz von Polizistinnen und Polizisten oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, kann die tatsächliche Aufnahme gestartet werden. Diese Aufnahmen können auch als Beweismittel in ein mögliches Strafverfahren einfließen.  

Sollten dauerhafte Aufnahmen mit der Bodycam aufgezeichnet werden, werden diese in Baden-Württemberg auf die lokalen Server bei den jeweiligen Polizeirevieren übertragen. Diese Server werden im gesicherten polizeieigenen Netz betrieben. Eine Speicherung der Daten auf externen Servern oder bei anderen Clouddiensten erfolgt somit nicht.

Anlage 1: Präsentation zur Pressekonferenz (pdf)

Anlage 2: Sicherheitsbericht 2018

 

* Nach Vorarbeit durch die Unterkommission „Neugliederung der bundeseinheitlichen Kriminalstatistik“ der AG Kripo (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des BKA) wurde die PKS des Bundes ab 1.01.1971 auf die elektronische Datenverarbeitung umgestellt.

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