Volksbegehren

Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nicht zulässig

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Exemplare des Grundgesetztes liegen auf einem Tisch.

Am 7. Dezember 2023 wurde der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ mit dem Entwurf eines „Gesetzes über die Anwendung des amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung in Baden-Württemberg („Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“)“ beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen eingereicht. Der Antrag ist nicht zulässig und musste abgelehnt werden, weil er nicht vorschriftsgemäß gestellt und dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht hinreichend entspricht.

Zu der wesentlichen Gründen führt das Innenministerium aus: Zum einen wurde der Antrag nicht vorschriftsmäßig gestellt. Der Gesetzentwurf, der mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde, entspricht nicht dem Gesetzentwurf, den die Mehrheit der Unterstützer unterschrieben hat. Damit ist der überwiegende Teil der beim Innenministerium eingereichten 14.013 Unterschriften ungültig. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde somit nach Beginn der Unterschriftensammlung in seinem Wortlaut verändert, sodass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht mehr von den geleisteten Antragsunterschriften gedeckt ist. Die Unterschiede in den jeweiligen Fassungen können Einfluss auf die Auslegung des Gesetzes bzw. auf die Meinungsbildung potentieller Unterzeichner haben.

Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf, der mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde, aber auch aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig.

Insbesondere ist der Gesetzentwurf nicht vereinbar mit dem Bestimmtheitsgrundsatz, der sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 und 28 Absatz 1 Grundgesetz bzw. Artikel 23 Absatz 1 Landesverfassung ergibt. Das heißt: Regelungen müssen hinreichend klar und eindeutig sein. Das ist im vorliegenden Fall allerdings nicht gewährleistet. So erwecken der Titel des Gesetzes, der Titel des Volksbegehrens, die Gesetzesbegründung und Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs den Eindruck, dass die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache in all ihren Ausprägungen bei der Kommunikation der im Gesetzentwurf genannten Einrichtungen (Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes) generell und grundsätzlich verboten werden soll. Da der Gesetzentwurf aber lediglich vorsieht, das sogenannte amtliche Regelwerk „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis" anzuwenden, blieben zahlreiche Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Sprache zulässig. Zudem verweist der Gesetzentwurf auf die jeweils gültige Fassung des sogenannten amtlichen Regelwerks, die aber einem dynamischen Wandel unterliegt. Dadurch hängt die Wirkung des Gesetzes ganz maßgeblich davon ab, wie sich das amtliche Regelwerk künftig entwickeln wird – was aber weder der Volksgesetzgeber noch der Landtag beeinflussen oder wenigstens vorhersehen können. Sofern weitere Formen geschlechtsneutraler Sprache vom Rechtschreibrat zugelassen oder sogar vorgeschrieben würden, würde die Wirkung des Gesetzes möglicherweise sogar ins Gegenteil verkehrt.

Die Initiatoren haben nun die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.

Weitere Meldungen

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Rettungsdienst

Zumeldung zur Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Zumeldung zum Schlag gegen subkulturelle Gewaltkriminalität im Großraum Stuttgart

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Stimmzettel für die Bundestagswahl. Quelle Fotolia.
Sitzung des Landeswahlausschusses am 11. März 2025

Endgültiges Landesergebnis und vorläufig gewählte Bewerber der Bundestagswahl 2025

Verkehrssicherheit

Verkehrsunfallbilanz 2024

Rückenansicht eines Polizisten der Polizei Baden-Württemberg.
Innere Sicherheit

Einsatzkonzepte der Polizei gingen auf

Polizeisportlerehrung am 07.03.2025 mit Innenstaatssekretär Thomas Blenke
Polizei

Ehrungen von Sportlerinnen und Sportlern der Polizei Baden-Württemberg

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Ausstellung im Donauschwäbischen Zentralmuseum. Quelle: Donauschwäbisches Zentralmuseum
Kulturerbe im Osten

Ausschreibung des Donauschwäbischen Kulturpreises 2025

Mannheim
Mannheim

Auto fährt in Mannheimer Innenstadt in Menschen

Stau auf der Autobahn. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Jahresbilanz 2024 des Verkehrswarndienstes Baden-Württemberg

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Bundestagswahl 2025

Sicherheitsbilanz zur Bundestagswahl

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Neue stellvertretende Leiterin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg

von links nach rechts: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Prorektor der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Prof. Dr. Berthold Kastner und Staatssekretär Thomas Blenke.
Polizei

Neuer Prorektor für die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

Landtag, Plenarsaal von oben
Urteil des Verfassungsgerichtshof

Volksbegehren gegen drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens