Volksbegehren

Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nicht zulässig

Exemplare des Grundgesetztes liegen auf einem Tisch.

Am 7. Dezember 2023 wurde der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ mit dem Entwurf eines „Gesetzes über die Anwendung des amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung in Baden-Württemberg („Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“)“ beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen eingereicht. Der Antrag ist nicht zulässig und musste abgelehnt werden, weil er nicht vorschriftsgemäß gestellt und dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht hinreichend entspricht.

Zu der wesentlichen Gründen führt das Innenministerium aus: Zum einen wurde der Antrag nicht vorschriftsmäßig gestellt. Der Gesetzentwurf, der mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde, entspricht nicht dem Gesetzentwurf, den die Mehrheit der Unterstützer unterschrieben hat. Damit ist der überwiegende Teil der beim Innenministerium eingereichten 14.013 Unterschriften ungültig. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde somit nach Beginn der Unterschriftensammlung in seinem Wortlaut verändert, sodass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht mehr von den geleisteten Antragsunterschriften gedeckt ist. Die Unterschiede in den jeweiligen Fassungen können Einfluss auf die Auslegung des Gesetzes bzw. auf die Meinungsbildung potentieller Unterzeichner haben.

Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf, der mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde, aber auch aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig.

Insbesondere ist der Gesetzentwurf nicht vereinbar mit dem Bestimmtheitsgrundsatz, der sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 und 28 Absatz 1 Grundgesetz bzw. Artikel 23 Absatz 1 Landesverfassung ergibt. Das heißt: Regelungen müssen hinreichend klar und eindeutig sein. Das ist im vorliegenden Fall allerdings nicht gewährleistet. So erwecken der Titel des Gesetzes, der Titel des Volksbegehrens, die Gesetzesbegründung und Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs den Eindruck, dass die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache in all ihren Ausprägungen bei der Kommunikation der im Gesetzentwurf genannten Einrichtungen (Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes) generell und grundsätzlich verboten werden soll. Da der Gesetzentwurf aber lediglich vorsieht, das sogenannte amtliche Regelwerk „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis" anzuwenden, blieben zahlreiche Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Sprache zulässig. Zudem verweist der Gesetzentwurf auf die jeweils gültige Fassung des sogenannten amtlichen Regelwerks, die aber einem dynamischen Wandel unterliegt. Dadurch hängt die Wirkung des Gesetzes ganz maßgeblich davon ab, wie sich das amtliche Regelwerk künftig entwickeln wird – was aber weder der Volksgesetzgeber noch der Landtag beeinflussen oder wenigstens vorhersehen können. Sofern weitere Formen geschlechtsneutraler Sprache vom Rechtschreibrat zugelassen oder sogar vorgeschrieben würden, würde die Wirkung des Gesetzes möglicherweise sogar ins Gegenteil verkehrt.

Die Initiatoren haben nun die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.

Weitere Meldungen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
  • Unwetter

Ministerrat beschließt zu Hochwasserhilfen nach den aktuellen Unwetterereignissen

Schriftzug 112 - Feuerwehr. Quelle: Fotolia
  • Feuerwehr

Landesjugendfeuerwehrtag 2024

Übergabe von fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz
  • Bevölkerungsschutz

Übergabe von Fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz

Polizist im Stadion
  • Polizei

Polizeiliche Bilanz nach letztem Vorrundenspiel in Stuttgart

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Zum 1. Juli 2024 übergibt Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an Reiner Moser, Amtschef im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
  • Glücksspiel

Wechsel im Verwaltungsratsvorsitz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
  • Digitalisierung

Wohnsitzanmeldung in Pilot-Kommunen jetzt auch elektronisch möglich

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia
  • Europawahl

Endgültiges Ergebnis der Europawahl am 9. Juni 2024

Polizist im Stadion
  • Polizei

Versorgung der Polizei während der UEFA EURO 2024

Innenminister Strobl empfängt die Oberbürgermeister der Ausrichterkommunen für die Heimattage 2027-2029
  • Heimattage

Vergabe der Heimattage für die Jahre 2027 bis 2029

Kerze
  • Polizei

Polizeibeamter nach schwerem Verkehrsunfall in Stuttgart verstorben

IMK 2024
  • Sicherheit

Innenministerkonferenz in Potsdam

Polizist im Stadion
  • Polizei

Spiel der Deutschen Nationalmannschaft in Stuttgart

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Bescheidübergabe_Förderung_von_LoRaWAN
  • Digitalisierung

Baden-Württemberg fördert Long Range Wide Area Networks in Städten und Gemeinden

Bernhard Weber (links) und Josef Veser (rechts)
  • Polizei

Josef Veser löst im November Bernhard Weber als Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Ulm ab

Norbert Schneider, Landespolizeidirektor
  • Polizei

Norbert Schneider wird neuer Landespolizeidirektor

Kranz von Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler, am Mahnmal in Bad Cannstatt.
  • Vertriebene

Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung

Landeskonzeption
  • Sicherheit

Landeskonzeption für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
  • Wahlen

Vorläufiges landesweites Endergebnis der Kommunalwahlen 2024

Bildercollage vom ersten Spiel der UEFA EURO 2024 in Stuttgart
  • Polizei

Erstes Spiel der UEFA Euro 2024 in Baden-Württemberg

OP Plexus
  • Polizei

Großer Schlag gegen die Organisierte Betäubungsmittelkriminalität

  • Bundeswehr

Veteranentag 2024

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Innenminister Thomas Strobl und Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube stellen den Verfassungsschutzbericht 2023 vor.
  • Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2023 vorgestellt