Innere Sicherheit

Urteil gegen eine Person aus dem Spektrum der Reichsbürger

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Richter mit Grundgesetz und Richterhammer in den Händen. Quelle: Fotolia.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärte zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen eine Person aus dem Spektrum der sog. Reichsbürger:

„Der Rechtsstaat zeigt Zähne – und das geht nicht spurlos an der Reichsbürger-Szene vorbei. Das Urteil ist ein wichtiges Signal: Wir dulden in Baden-Württemberg keine rechtsfreien Räume und wir gehen hart gegen die Reichsbürgerszene vor. Wer unsere Regeln des Zusammenlebens derart verachtet und sich gegen den Staat militant auflehnt, wird mit aller Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen. Der Vorfall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass wir alles dafür tun, Extremisten die Waffen wegzunehmen. Und für uns in Baden-Württemberg gilt ganz hart und klar: Keine Waffen in die Hände von Extremisten!

Die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg gehen seit Jahren konsequent gegen Reichsbürger vor. Wir nehmen es nicht tatenlos hin, dass mit kruden Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet wird. Bei der Eindämmung der Reichsbürger-Szene hat sich Baden-Württemberg auf meine Initiative hin schon sehr früh an die Spitze des Kampfes gestellt: Wir haben die Gefährlichkeit, die vom Reichsbürger-Milieu ausgeht, zu einem sehr frühen Zeitpunkt erkannt und rasch und konsequent gehandelt. So habe ich bereits seit dem Jahr 2017 die Entwaffnung der Reichsbürger- und Extremistenszene in Baden-Württemberg veranlasst. Unsere Waffenbehörden haben von mehr als 512 Waffen, die in den Händen extremistischer Waffenbesitzer waren, die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Jede eingezogene Schusswaffe ist eine Schusswaffe weniger in der Hand eines Extremisten und damit eine Gefahr weniger. Die staatlichen Maßnahmen treffen die Reichsbürger-Szene hart.“

Weitere Meldungen

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Neue Vizepräsidenten bei den Polizeipräsidien Konstanz und Ravensburg

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW

CSF 2025
Digitalisierung

CyberSicherheitsForum 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Paragraphen. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz

Öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Schlosshof in Ludwigsburg
Bundeswehr

Feierliches Gelöbnis der Deutsch-Französischen Brigade

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Landtag beschließt Neufassung des Polizeigesetzes