Kommunen

Sieben weitere Zusatzbezeichnungen für Städte und Gemeinden

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Weitere Zusatzbezeichnungen für Städte und Gemeinden

Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land Baden-Württemberg die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Städten und Gemeinden vor Ort. Nun übergab Innenminister Thomas Strobl sieben weitere Genehmigungen zum Führen von Zusatzbezeichnungen an sechs Städte und Gemeinden.

„Mit den Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl in den Städten und Gemeinden vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen und bringen so die ganze Vielfalt unserer baden-württembergischen Kommunen zum Vorschein. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. In der Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck kommen – die Bezeichnung ist damit identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. In den letzten Jahren haben wir bereits über 110 Zusatzbezeichnungen genehmigt. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist also schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg“, sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am 20. September 2024 in Stuttgart.

Anlass war die feierliche Übergabe von sieben Genehmigungen zum Führen einer Zusatzbezeichnung an sechs weitere Städte und Gemeinden – die Stadt Karlsruhe war gleich zwei Mal dabei. Genehmigt wurden diese Zusatzbezeichnungen:

  1. Große Kreisstadt Aalen (Ostalbkreis): Hochschulstadt für den Ortsteil Aalen,
  2. Stadt Karlsruhe: Historische Künstlerkolonie für den Ortsteil Grötzingen,
  3. Stadt Karlsruhe: Waldenserort für den Ortsteil Palmbach,
  4. Stadt Kenzingen (Landkreis Emmendingen): Breisgaustadt,
  5. Stadt Schiltach (Landkreis Rottweil): Flößerstadt,
  6. Stadt Weilheim an der Teck (Landkreis Esslingen): Zähringerstadt,
  7. Gemeinde Wiernsheim (Enzkreis): Waldenserort für die Ortsteile Pinache und Serres.

Die Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen formal ab dem 1. Oktober 2024 führen.

Änderung in der Gemeindeordnung

„Vor nunmehr fast vier Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg auf meinen Vorschlag eine kleine aber feine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu führen. Es freut mich sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang gefunden hat. Nach wie vor erhalten wir Anfragen von Gemeinden, die sich dafür interessieren, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorzuheben. Oft wird auf die Geschichte der Stadtgründungen Bezug genommen, auch dieses Mal bei den Zusatzbezeichnungen ‚Zähringerstadt‘ und ‚Waldenserort‘“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde.

Fast 120 Gemeinden dürfen Zusatzbezeichnung führen

Mit den sieben Genehmigungen dürfen nunmehr fast 120 Gemeinden bzw. Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht.

Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Bezeichnung deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

Weitere Bilder der Verleihung finden Sie in unserer Mediathek.

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