Digitalisierung

Service-bw erleichtert Anmeldung mit BundID und Mein Unternehmenskonto

Service-bw bietet ab sofort die Möglichkeit, sich über die deutschlandweit gültige BundID und Mein Unternehmenskonto anzumelden. Damit können noch mehr Online-Anträge einfach und sicher von zu Hause aus zu gestellt werden.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Büro, Digitalisierung, Laptop

„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger auch über die deutschlandweit gültige BundID oder über Mein Unternehmenskonto im Serviceportal service-bw anmelden. Damit bieten wir den Menschen im Land eine weitere bequeme und sichere Möglichkeit, sich anzumelden – das steigert die Akzeptanz und schafft einen Mehrwert für unsere Bürgerinnen und Bürger“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Mit der BundID können Bürgerinnen und Bürger mit ein und demselben Nutzerkonto bundesweit Online-Anträge stellen. Mein Unternehmenskonto eröffnet diese Möglichkeit bundesweit für Unternehmen. Das „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ legt die BundID und MUK als zentrale Nutzerkonten für die gesamte Bundesrepublik Deutschland fest. Die beiden Nutzerkonten sollen langfristig die Servicekonten der einzelnen Länder ablösen.

„Mit der zügigen Anbindung der beiden Nutzerkonten an unser Serviceportal kurz nach Verkündung des OZG-Änderungsgesetzes haben wir einmal mehr bewiesen, dass wir agil und schnell wertvolle Weiterentwicklungen der digitalen Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger schaffen können“, betont Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Service-bw als zentrale Plattform für Online-Anträge

Service-bw hat sich in den letzten 20 Jahren als innovative Plattform für die Bereitstellung und Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsangebote bewährt. Auch in Zukunft ist service-bw die zentrale Plattform des Landes für Online-Anträge. Insgesamt stehen dort aktuell 600 Online-Dienste zur Verfügung, die nach und nach für die Nutzung mit BundID und Mein Unternehmenskonto umgestellt werden.

Die bisherigen Nutzerkonten können vorerst weiter genutzt werden. Sie sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt stillgelegt werden. Erläuterungen und eine nutzerfreundliche Benutzerführung unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei der Anmeldung auf service-bw mittels BundID oder Mein Unternehmenskonto.

Zahlen, Daten, Fakten

  • BundID und Mein Unternehmenskonto haben sich bereits bei den Online-Diensten i-Kfz und Elterngeld bewährt. Beide verzeichnen die höchsten Nutzungszahlen auf service-bw und unterstreichen den Erfolg unserer digitalen Angebote.
  • Der in Baden-Württemberg entwickelte Online-Dienst i-Kfz 4 steht auch in neun anderen Ländern zur Verfügung und kann dort ebenfalls über die BundID oder Mein Unternehmenskonto genutzt werden. Insgesamt sind deutschlandweit 134 Zulassungsbehörden an i-Kfz angebunden. In Baden-Württemberg nutzen alle Zulassungsbehörden i-Kfz 4.

Weiterführende Informationen zur Einführung von BundID und dem Mein Unternehmenskonto bieten die Webinare der Reihe „service-bw stellt vor“.

Weitere Meldungen

Auszeichnung Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber Tamm
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz in Tamm

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine friedliche Europa League-Begegnung

Digitale Verwaltung
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

#einervonuns
Polizei

Polizeibeamter verstirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Titisee-Neustadt

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen Cyberkriminelle

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Polizei

Bilanz der Polizei Baden-Württemberg zur Motorradsaison 2025

IMK 2025
IMK2025

Innenministerkonferenz stimmt Vorschlägen von Thomas Strobl in wichtigen Punkten zu

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatas­trophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Neue Vizepräsidenten bei den Polizeipräsidien Konstanz und Ravensburg

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz