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Presseinformation zur Personalentwicklung der Polizei Baden-Württemberg

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Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)

Den erhobenen Vorwurf weisen wir entschieden zurück. Das Innenministerium hat in einer Landtagsanfrage auf das geantwortet, was gefragt war und die Einordnung der Zahlen in der Antwort deutlich und umfassend erläutert.

Auch in der Sache sind die Vorwürfe unzutreffend.

Vom ersten Tag an war für uns klar: Wir stärken die Polizei. In diesem Sinne haben wir mit der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte der Polizei Baden-Württemberg seit 2016 mehr als 11.000 Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Fakt ist: Unsere immensen Kraftanstrengungen haben Wirkung gezeigt. Wir haben eine Trendumkehr geschafft - und bringen mehr Polizistinnen und Polizisten zur Polizei als etwa durch Pensionierungen abgehen. Allein im September haben wir so 230 neu ausgebildete Polizeikräfte zusätzlich in die Fläche gebracht.

Seit 2021 übersteigen die jährlichen Personalzugänge im Polizeivollzugsdienst die Abgänge landesweit wieder. Bereits in diesem Jahr führt die Einstellungsoffensive nun außerdem dazu, dass planerisch alle derzeit in der Landespolizei ausgebrachten Planstellen im Polizeivollzugsdienst (PVD) umfänglich mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besetzt sind. Für den Doppelhaushalt 2023/2024 konnte das Innenministerium auf dieser Grundlage daher die Etatisierung von 300 neuen zusätzlichen Planstellen (PVD) zur Übernahme der fertig ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten erreichen. In den kommenden Jahren werden – die Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers vorausgesetzt – entsprechend weitere PVD-Neustellen hinzukommen.

Damit wurde der Personalkörper der Polizei in Baden-Württemberg nachhaltig gestärkt. Mit Blick auf die herausfordernden Aufgaben der Gegenwart und Zukunft haben die Regierungsparteien im aktuellen Koalitionsvertrag zudem vereinbart, das Ausbildungsplatzangebot auch in den kommenden Jahren weiterhin auf möglichst hohem Niveau zu halten.

Die Verwendung der Kenngröße „Personalstärke Ist brutto“ ist eine seit Jahren bewährte Verfahrensweise. Das Innenministerium-Landespolizeipräsidium beantwortet Anfragen zur Personalstärke bzw. zur personellen Besetzung polizeilicher Organisationseinheiten, in Abhängigkeit von der konkreten Fragestellung, regelmäßig mit der sog. Kenngröße „Personalstärke Ist brutto“. Hintergrund ist, dass sich diese aufgrund der ausschließlichen Berücksichtigung längerfristig angelegter Personalmaßnahmen (z.B. Pensionierungen, Versetzungen) für strukturelle bzw. Langzeitbetrachtungen regelmäßig besser eignet als die sog. „Personalstärke Ist Netto“, die durch die Einbeziehung auch kurzfristiger Personalmaßnahmen (Abordnungen, interne Umsetzungen, Änderungen des Arbeitszeitumfangs, Mutterschutz, längerfristige Erkrankungen, etc.) bei einem großen Personalkörper wie der Polizei des Landes Baden-Württemberg deutlich weniger Stabilität aufweist.

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