Polizei

Polizeiliche Corona-Bilanz der Weihnachtsfeiertage

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.

Die Polizei hat auch zwischen Donnerstag (24. Dezember 2020) und Sonntag (27. Dezember 2020) die Einhaltung der Corona-Vorschriften kontrolliert. Alles in allem sind die Tage aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen.

„Alles in allem sind die Tage zwischen Heiligabend und Sonntag aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen. Der weit überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg ist vorsichtig und vernünftig – aber jeder einzelne Verstoß ist ein Verstoß zu viel. Der Beginn der Impfungen ist zwar ein Silberstreif am Horizont, wir alle freilich brauchen nach wie vor Disziplin und Geduld. Es ist deshalb mehr als bedauerlich, dass Einzelne den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen haben. Jeder einzelne Verstoß ist ein Zeichen von mangelnder Solidarität gegenüber der gesamten Gesellschaft“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Montag (28. Dezember 2020) zur polizeilichen Bilanz an den Weihnachtsfeiertagen.

Insgesamt wurden zwischen Donnerstag (24. Dezember 2020) und Sonntag (27. Dezember 2020) durch den Polizeivollzugsdienst nahezu 3.300 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Davon bezogen sich rund 1.200 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Gegen die Regelungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen gab es nahezu 500 Verstöße. Darüber hinaus wurden mehr als 1.200 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt. Zu einer unschönen Szene kam es am Samstagabend in Schwäbisch Gmünd. Ausgehend von einer Ruhestörung wurde eine größere Feier festgestellt und entsprechende Verstöße gegen die Corona-Verordnung mussten geahndet werden. Dabei zeigten sich die Gäste der Feier uneinsichtig und verweigerten die Personalienangabe, zudem leistete der Wohnungsinhaber Widerstand gegen die getroffenen Maßnahmen. Auch der starke Besucherandrang an beliebten Ausflugszielen u. a. im Schwarzwald musste durch die Polizei überwacht und reglementiert werden. Zwar wurden hier nur wenige Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, entlang der Schwarzwaldhochstraße (B500) wurden bspw. jedoch so viele Fahrzeuge verkehrswidrig geparkt, dass im Notfall ein Durchkommen von Polizei- und Rettungskräften kaum möglich gewesen wäre. In beiden Konstellationen werden hier Menschenleben aufs Spiel gesetzt: Nicht nur das Freihalten von Not- und Rettungswegen rettet Leben, sondern auch das Meiden von stark frequentierten Ausflugszielen verhindert chaotische Verhältnisse. Innenminister Thomas Strobl: „Mit Vernunft und vorheriger Information erspart man sich auch selber unschöne Erlebnisse.“

„Von mir gibt es in dieser ernsten Lage keinerlei Verständnis dafür, wenn jemand bewusst gegen die Regelungen der Corona-Verordnung verstößt. Solche Verstöße sind keine Kinkerlitzchen, sondern rechtswidrige Taten. Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet die Gesundheit und das Leben seiner Mitmenschen. Das Corona-Virus stellt nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch das Gesundheitssystem auf die Probe. Es geht auch darum, diejenigen zu schützen und zu entlasten, die sich tagtäglich aufopferungsvoll im gesamten Gesundheitssystem, in den Krankenhäusern sowie in den Alten- und Pflegeheimen zum Wohle der Gesellschaft einsetzen“, so Innenminister Thomas Strobl. 

Die detaillierten Regeln der aktuellen Corona-Verordnung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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