Land und Kommunen

Neue Zusatzbezeichnungen für Städte und Gemeinden

Luftbild des Bildungscampus Heilbronn.

Ein Freudentag für viele Kommunen in Baden-Württemberg: 38 Kurorte können zukünftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen und Heilbronn wird offiziell "Universitätsstadt". Die Verleihung von Zusatzbezeichnungen soll außerdem flexibler werden.

„Die Kommunen sind uns wichtig. Wir greifen die Anregungen und Wünsche der Städte, Gemeinden und Landkreise auf und setzen sie soweit wie möglich um“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zuvor hatte die Landesregierung entschieden, dass künftig 38 Kurorte ihre Prädikate auf ihren Ortsschildern führen dürfen, dass Heilbronn offiziell „Universitätsstadt“ wird und dass die Verleihung von Zusatzbezeichnungen flexibler werden soll. 

38 Kurorte dürfen ihre Prädikate auf den Ortsschildern führen  

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl ermöglicht die Landesregierung, dass 38 Kurorte im Land zukünftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen können. Damit trägt die Landesregierung der Ortsschilderinitiative des Heilbäderverbands Baden-Württemberg e. V. Rechnung. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate (z. B. Staatlich anerkanntes Heilbad oder Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb) durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und umfassender kommunizieren zu können. 

„Diese Initiative haben wir gerne aufgegriffen und dem Wunsch der Kurorte entsprochen. Das ist eine hochwirksame Tourismusförderung: Wir stärken die Kurorte und würdigen ihre großen Anstrengungen für den Tourismus im Land“, sagte Innenminister Thomas Strobl. 

Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung auf Antrag an Gemeinden für diese selbst oder für einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen (sog. Zusatzbezeichnungen) verleihen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenverkehrsrecht auf der Ortstafel geführt werden. 

Insgesamt hatten 38 Kurorte aus 16 Landkreisen an der Ortsschilderinitiative teilgenommen und einen Antrag auf Verleihung einer ihrem Kurort-Prädikat entsprechenden Zusatzbezeichnung gestellt. Die Kurorte sind über das gesamte Land verteilt, mit Schwerpunkten im Landkreis Calw (acht Kurorte) und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (sieben Kurorte). 

Die Landesregierung hat die Zusatzbezeichnungen jeweils mit Wirkung zum 1. Februar 2020 verliehen, da die Entscheidung noch förmlich bekannt gemacht werden muss. 

Heilbronn wird offiziell „Universitätsstadt“

Die Landesregierung hat zudem auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl beschlossen, der Stadt Heilbronn mit Wirkung zum 1. Februar 2020 die Zusatzbezeichnung „Universitätsstadt“ zu verleihen. 

„Es freut mich sehr, dass die Landesregierung die Stadt Heilbronn heute auf meinen Vorschlag offiziell in den Kreis der Universitätsstädte aufgenommen hat. Das ist der verdiente Lohn und die Anerkennung dafür, dass die Stadt Heilbronn die Entwicklung ihres Hochschulstandorts in herausragendem Maße aktiv mitgestaltet und gefördert hat“, so Innenminister Thomas Strobl. 

Die Stadt Heilbronn hatte Ende Februar einen entsprechenden Antrag gestellt und auf die Besonderheiten des zum 1. Oktober 2018 eröffneten „Campus Heilbronn“ der Technischen Universität München verwiesen. 

„Die Landesregierung würdigte in ihrer Entscheidung die Historie des gesamten Hochschulstandorts Heilbronn. In den vergangenen fünf Jahrzehnten hat sich – maßgeblich unterstützt durch die Stadt Heilbronn und die Dieter-Schwarz-Stiftung – eine einzigartige Entwicklung vollzogen, die noch lange nicht zu Ende sein dürfte. Auf dem Bildungscampus Heilbronn, der neben der Hochschule Heilbronn auch die German Graduate School of Management and Law und die Duale Hochschule Baden-Württemberg beherbergt, werden perspektivisch 10.000 Studierende ihren Studien nachgehen. Die erheblichen Anstrengungen zur Förderung der Wissenschaft und der Bildung wurden zum 1. Oktober 2018 schließlich gekrönt durch die Ansiedlung des wirtschaftswissenschaftlichen ‚Campus Heilbronn‘ der Technischen Universität München mit geplanten 13 Professuren und perspektivisch bis zu 1.000 Studierenden. Mit dieser Ansiedlung ist Heilbronn Universitätsstadt“, so Minister Thomas Strobl. 

Heilbronn ist damit die fünfte Stadt im Land, die diese Bezeichnung offiziell führt. Den Universitätsstädten Mannheim, Konstanz und Ulm hatte die Landesregierung diese Bezeichnung auf entsprechenden Antrag am 10. April 1979 verliehen. Die Universitätsstadt Tübingen führte diese Bezeichnung bereits vor dem Inkrafttreten der Gemeindeordnung und seither weiter.

Gesetzentwurf: Praxis der Zusatzbezeichnungen soll flexibler werden 

Schließlich hat das Landeskabinett einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben, der es für die Gemeinden und einzelne Ortsteile erleichtern soll, neben dem Gemeinde- bzw. Ortsteilnamen auch eine Zusatzbezeichnung zu führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde oder des Ortsteils beruht. Die zurückhaltende Verwaltungspraxis – es wurden in der Vergangenheit im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen – soll im Zuge der vorgeschlagenen Gesetzesänderung maßgeblich gelockert werden. 

Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht (z. B. „Residenzstadt“, „Schillerstadt“, „Hochschulstadt“). Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils sollen mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden können. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden. 

„Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir dem vielfach von kommunaler Seite geäußerten Wunsch nach einer flexibleren Regelung entsprechen und die kommunale Selbstverwaltung stärken. Die vorgeschlagene Änderung verspricht positive Wirkungen auf die Identifikation der Bevölkerung mit der Gemeinde, auf das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und nicht zuletzt auch auf den Tourismus im Land“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. 

Das Verfahren zur Bestimmung einer Zusatzbezeichnung soll vereinfacht und mit einer stärkeren kommunalen Komponente versehen werden. Maßgeblicher Verfahrensakt soll zukünftig ein Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder sein. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf eine breite demokratische Legitimation und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums. Eine Verleihung durch die Landesregierung ist zukünftig nicht mehr vorgesehen.

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