Migration

Neue Regelung für gut integrierte Geduldete

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Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.

Innenminister Thomas Strobl schafft Bleibeperspektive für gut integrierte Geduldete in Arbeit. Minister Strobl: „Neue Regelung gibt Unternehmen und Geduldeten Rechtssicherheit."

„Geflüchtete können einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten. Daher eröffnen wir auch ausreisepflichtigen Personen, die sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert haben, eine Bleibeperspektive. Wir tun das jetzt – und warten nicht erst die geplante bundesgesetzliche Regelung ab“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl nach zahlreichen intensiven Gesprächen mit Familienbetrieben, Mittelstand und Handwerk.

Im Vorgriff auf eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene, nach der eine Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung für gut integrierte Geduldete in Arbeit geschaffen werden soll, hat Minister Thomas Strobl veranlasst, dass durch das Regierungspräsidium Karlsruhe künftig Ermessensduldungen für ausreisepflichtige Ausländer in Beschäftigung erteilt werden können. „Dadurch werden wir weitestgehend vermeiden, dass im Laufe dieses Jahres Ausländer und ihre Familienangehörigen abgeschoben werden, obwohl sie bereits die Voraussetzungen der künftigen Beschäftigungsduldung erfüllen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Für eine solche Duldung müssen die Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung vorliegen, wie sie im derzeitigen Gesetzentwurf auf Bundesebene niedergelegt sind. Dazu gehört insbesondere, dass die betroffene Person seit mindestens 12 Monaten geduldet ist, sie seit mindestens 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt und ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Darüber hinaus ist für die Erteilung einer Ermessensduldung in diesen Fällen erforderlich, dass in Fällen, bei denen noch keine Identitätsklärung erfolgen konnte, zumindest alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung ergriffen worden sind. Wer bestimmte Straftaten begangen hat, ist freilich ausgenommen: „Für Straftäter gib es klare K.O.-Kriterien“, so Innenminister Thomas Strobl.

Minister Thomas Strobl erläuterte: „Insgesamt kommen wir einem vielfach geäußerten Wunsch aus der Unternehmerschaft in Baden-Württemberg nach, gut integrierten Ausländern in Arbeit – gerade auch vor dem Hintergrund des nach wie vor sehr angespannten Arbeitsmarktes – Planungssicherheit bis zum Erlass einer bundesweiten Regelung zur Beschäftigungsduldung zu geben. Umgekehrt muss aber auch klar sein: Wer die Voraussetzungen der künftigen Regelung nicht erfüllt und auch kein Bleiberecht im Übrigen für sich geltend machen kann, muss unser Land wieder verlassen. Niemand kann unserer Bevölkerung erklären, dass wir ab-gelehnte Asylbewerber bei uns behalten, gleichgültig, ob diese eine begründete Bleibeperspektive haben oder nicht. Bleiben kann nur, wer eine Bleibeperspektive hat, sich hier an die Regeln hält, nicht straffällig wird und keinesfalls über seine Identität täuscht. Das ist mein Verständnis von Herz und Härte.“

Erlass Beschäftigungsduldung (pdf)

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