„Das Land Baden-Württemberg bietet ab sofort hör- und sprachbehinderten Menschen eine zusätzliche Möglichkeit, in einer Notlage Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste zu verständigen.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 5. November 2015. Hör- und sprachbehinderte Menschen hätten bei einem Notfall bisher nur über ein Notruf-Fax an die 110 oder 112 Hilfe anfordern können. Ergänzt werde diese Möglichkeit jetzt durch die Nothilfe-SMS.
Beim Versand einer SMS könne es zwar technisch bedingt zu einer zeitlich verzögerten Zustellung kommen, dennoch ist Innenminister Reinhold Gall überzeugt, „dass die SMS-Nothilfe für hör- und sprachbehinderte Menschen eine sinnvolle Ergänzung zum Notruf-Fax ist – zumindest bis zur Realisierung einer bundesweiten Notruf-App.“
Aus technischen Gründen könne die Nothilfe-SMS nicht an die bekannten Notrufnummern 110 und 112 gesandt werden, sondern müsse an speziell dafür eingerichtete Telefonnummern geschickt werden. Die SMS werde für ganz Baden-Württemberg zentral vom Polizeipräsidium Stuttgart beziehungsweise der Integrierten Leitstelle Stuttgart empfangen. Von dort werde sie dann an die zuständige Stelle weitergeleitet, von wo aus die Hilfe koordiniert wird. Die Telefonnummern und wichtige Verhaltenshinweise seien auf verschiedenen Informationsblättern zusammengestellt, die das Land mit Unterstützung des Deutschen Schwerhörigenbundes Landesverband Baden-Württemberg e.V. erstellt habe.
Zusatzinformationen:
Für Baden-Württemberg ist bei Notfällen die Polizei per SMS an die 01522 / 1 807 110 sowie die Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab-hängigkeit des persönlichen Netzbetreibers per SMS an die 99 0711 / 50 66 7112 (Telekom und Vodafone), 329 0711 / 50 667 112 (Telefoni-ca/O2) beziehungsweise 1511 0711 / 50 667 112 (E-Plus) erreichbar.
Die Informationsblätter mit Verhaltenshinweisen finden Sie hier.