Digitalisierung

Neue Förderrichtlinie zur Gigabitmitfinanzierung

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Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.

Baden-Württemberg ist Spitzenreiter beim Breitbandausbau. Mit dem Inkrafttreten der neuen Landesförderkulisse kann die Erfolgsgeschichte des Landes beim Breitbandausbau weiterhin mit voller Kraft fortgeschrieben werden.

„Seit dem Jahr 2016 haben wir eine Milliardeninvestitionsoffensive zum Ausbau des schnellen Internet gefahren – und durch eine intelligente Förderpolitik dafür gesorgt, dass noch einmal so viel Geld von Berlin nach Baden-Württemberg geflossen ist. Das ist eine Erfolgsgeschichte – kein Land in der Bundesrepublik Deutschland hat so viel Geld für den Ausbau des schnellen Internet in Berlin abgeholt wie wir in Baden-Württemberg. Über fünf Milliarden Euro haben wir gemeinsam mit dem Bund seit 2015 in den Breitbandausbau in Baden-Württemberg investiert, davon allein 2,46 Mrd. Euro Landesmittel. Das zeigt: Unser cleveres Förderregime ist Avantgarde – und das entwickeln wir nun konsequent weiter. In Baden-Württemberg schaffen wir so schon heute die Grundlagen für unseren Erfolg von morgen. Gemeinsam machen wir unser Land fit für die Herausforderungen der Zukunft und gehen den digitalen Wandel mit aller Kraft an. Mit unserer novellierten Verwaltungsvorschrift erneuern wir unser Angebot an alle Kommunen, ganz gezielt auch weiterhin ihre unterversorgten Regionen ans Gigabitnetz heranzuführen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl am 26. Juli 2023 in Stuttgart.

So unbürokratisch wie möglich an bisherige Erfolge anknüpfen

Am 26.07.2023 ließ das Innenministerium die neue Verwaltungsvorschrift „VwV Gigabitmitfinanzierung“ im Gemeinsamen Amtsblatt veröffentlichen. Die novellierte Förderrichtlinie tritt damit am 27. Juli 2023 in Kraft. Ziel ist es, so unbürokratisch wie möglich an die bisherigen Erfolge der Landesmitfinanzierung in Baden-Württemberg anzuknüpfen: Auch in Zukunft soll in bewährter Weise der kommunale Breitbandausbau unter Berücksichtigung des im Staatshaushaltsplan hierfür ausgewiesenen Programmvolumens mit 40 Prozent gefördert werden. Mit dem Fördersatz des Bundes ergibt sich somit eine Gesamtförderquote von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsempfänger sind baden-württembergische Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft. Gefördert werden dabei sowohl Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke also auch zu Realisierung eines Betreibermodells. Durch die mit der neuen Bundesförderung eingeführte gezielte Priorisierung der Förderprojekte sollen die Fördermittel möglichst effizient eingesetzt werden. 

Hand in Hand mit den Kommunen

„Hand in Hand mit unseren Kommunen, das ist auch in Zukunft unser Motto. Unsere Investitionen zeigen Wirkung: Fast 70 Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg sind bereits mit gigabitfähiger Infrastruktur versorgt, bei mindestens 100 Mbit/s sind es sogar fast 90 Prozent. Mit den Mitteln von Bund und Land konnten so viele Breitbandprojekte initiiert werden wie in keinem anderen Land – Baden-Württemberg ist Spitzenreiter beim geförderten Breitbandausbau. Alleine 2022 konnten wir über eine Milliarde an Bundesfördermitteln nach Baden-Württemberg holen, etwa ein Drittel der gesamten Bundesförderung. Seit 2015 kommen wir so auf fast ein Viertel aller Bundesmittel – allein für Baden-Württemberg. Mit dem Inkrafttreten unserer neuen Landesförderkulisse können wir nun auch weiterhin mit voller Kraft die Erfolgsgeschichte des Landes beim Breitbandausbau fortschreiben“, erklärte Minister Thomas Strobl.

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Weitere Informationen zur neuen Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 sind unter "Die Gigabitförderung 2.0" oder in unserer Pressemitteilung abrufbar. Die neue Verwaltungsvorschrift zur Gigabitmitfinanzierung des Landes finden Sie hier. 

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