Rettungsdienst

Neuausrichtung der Hilfsfrist im Rettungsdienst

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Notarzt und zwei Notfallsanitäter kümmen sich um einen verletzten Mann

Zur weiteren Qualitätsverbesserung strebt Baden-Württemberg die Neugestaltung der Hilfsfrist im Rettungsdienst an.

„Mit dem neu erlassenen Rettungsdienstplan stellen wir die Weichen für eine Neuausrichtung der Hilfsfrist und berücksichtigen die rechtlichen und tatsächlichen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst. Das ist der Einstieg in eine landesweite Planung“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Wilfried Klenk MdL.

Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes

Die Hilfsfrist ist in Baden-Württemberg im Rettungsdienstgesetz und im Rettungsdienstplan geregelt. Das Rettungsdienstgesetz sieht für den bodengebundenen Rettungsdienst eine gesetzliche Hilfsfrist von nicht mehr als 10 bis höchstens 15 Minuten vor. Bei den bisherigen Gutachten und Planungen der verantwortlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst wurde regelhaft die Erreichung einer 15-minütige Hilfsfrist als ausreichend zugrunde gelegt. Diesen Umstand betrachtet das Land als nicht zufriedenstellend und möchte mit einer Fokussierung auf 12 Minuten eine Planungsoptimierung künftiger Rettungsmittelstandorte erreichen. Die genannten Anforderungen, die im Vergleich zu den bisherigen Festlegungen eine Verbesserung darstellen, sind von den Bereichsausschüssen nach und nach umzusetzen. 
 
Einer gesonderten notärztlichen Hilfsfrist – die es ohnehin bundesweit nur in zwei von 16 Ländern gibt – bedarf es damit aus Sicht des Landes nicht mehr. Die gerade vom Bund verabschiedete eigene begrenzte Heilkundekompetenz für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in vitalen Notfällen, die anstehende Einführung des Telenotarztsystems und ein landesweites medizinisches Delegationskonzept werden einen dispositionsgerechteren Einsatz von Notärzten in der präklinischen Notfallversorgung ermöglichen. 
 
„Die Hilfsfrist ist auch weiterhin eine planerische Größe für den Standort und die Zahl der Rettungsfahrzeuge und dient dazu, den Bedarf an Rettungsfahrzeugen sowie Rettungsdienstpersonal zu ermitteln“, so Staatssekretär Klenk MdL weiter.  

Weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung 

Mit der Neustrukturierung des Rettungsdienstplanes will das Land noch weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen einführen. „Für die Prognose und den Therapieerfolg der Behandlungsbedürftigen ist oft das gesamte Zeitintervall vom Notrufeingang in der Integrierten Leitstelle bis zur Einlieferung in das geeignete Krankenhaus medizinisch entscheidend. Dieses sollte im Regelfall nicht mehr als 60 Minuten betragen (die sogenannte Prähospitalzeit). Hierzu sind bereits jetzt die einzelnen Zeitintervalle der Prähospitalzeit  Gesprächsannahme, Erstbearbeitung, Ausrücken, Anfahrt, Versorgung vor Ort, Transport und Übergabe – zu dokumentieren, zu evaluieren und soweit möglich planerisch zu optimieren. Neu soll sein, dass die Erstbearbeitung durch die Integrierte Leitstelle sowie das Ausrücken von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug in bestimmten begrenzten Zeitfenstern zu erledigen ist“, konkretisiert der Staatssekretär die Zielrichtung. 
 
Die Änderung des Rettungsdienstplans ist nur ein erster Schritt; weitere werden folgen: Die Umsetzung der Ergebnisse des Strukturgutachtens für die Luftrettung, der Einstieg in die bereits beschlossene Einführung eines Telenotarztsystems, die Implementierung eines landesweiten medizinischen Delegationskonzeptes und der Einstieg in die Forschung hinsichtlich neuer qualitativer Kriterien für eine landesweite Planung im Rettungsdienst mithilfe der bundesweit einmaligen Stelle für trägerübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR BW). 

Land treibt Neuregelung voran

Das Land Baden-Württemberg wird seine Ziele und Vorstellungen für den Neuerlass des Rettungsdienstplans jetzt im engen Austausch mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst vorantreiben. „Die Corona-Pandemie hat uns alle gefordert und vieles abverlangt. Einigen der von uns angestoßenen Projekte im Rettungsdienst hat die Pandemie einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie sind nur mit verhaltener Geschwindigkeit auf Touren gekommen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Die jetzt anstehende Neuregelung zeigt: Wir haben stets die qualitative Verbesserung der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten fest im Blick. Die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst gehen wir zielstrebig und wirkungsvoll an!“, so Staatssekretär Wilfried Klenk MdL abschließend.

Weitere Meldungen

Startbildschirm der Warn-App NINA.
Bundesweiter Warntag

Alarm auf allen Kanälen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Familienfreundlichkeit zahlt sich aus: Polizei Baden-Württemberg erneut ausgezeichnet

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Innere Sicherheit

Videoschutz auf dem Marktplatz Heilbronn geht an den Start

Gruppenbild mit Innenminister Thomas Strobl und frisch ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Verabschiedung in Biberach
Polizei

Weitere Verstärkung für die Polizei Baden-Württemberg

Kerze
Polizei

Tödlicher Angriff auf Polizeibeamten in Völklingen

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Land unterstützt Glasfaserausbau in Waghäusel und Weingarten mit über 4,8 Mio. Euro

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Satellitenkommunikation für erfolgreiche Feuerwehreinsätze

Donauschwäbisches Zentralmuseum in Ulm. Quelle: Donauschwäbisches Zentralmuseum
Kulturerbe im Osten

Prof. Dr. Anton Sterbling ist Hauptpreisträger des Donauschwäbischen Kulturpreises

Polizei Festnahme
Sicherheit

Rust – Tatverdächtiger festgenommen

Erster Landesbeamter des Landkreises Rastatt Sébastien Oser
Land und Kommunen

Leitender Regierungsdirektor Sébastien Oser wird Erster Landesbeamter in Rastatt

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Land investiert Millionen in Schutz- und Einsatzausstattung für die Polizei

Luftrettungsstandort Lahr
Luftrettung

Land vergibt Luftrettungsstandort Lahr an die DRF Luftrettung

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Polizei

Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung in Baden-Württemberg

Geldscheine, Pistolenlauf und Drogen.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2024

Elektronische Sirenenanlage
Sirenenförderprogramm 2025

Innenministerium legt neues Sirenenförderprogramm auf