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Landrat Klaus Pavel ist neuer Vorsitzender der Härtefallkommission

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Landrat Klaus Pavel ist neuer Vorsitzender der Härtefallkommission. (Bild Ostalbkreis)

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl hat mitgeteilt, dass er Klaus Pavel, langjähriger Landrat des Ostalbkreises, zum Vorsitzenden der Härtefallkommission berufen wird.

„Klaus Pavel ist über die Parteigrenzen hinweg respektiert und anerkannt, er ist ein erfahrender Landrat durch und durch, ein exzellenter Verwaltungsfachmann, ein kluger und besonnener und umsichtiger Mensch. Ich könnte mir keinen besseren Vorsitzenden für die Härtefallkommission vorstellen. Deshalb werde ich Landrat Pavel zum Vorsitzenden der Härtefallkommission berufen“, erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am Donnerstag, 5. Dezember 2019. „Als ehemaliger Bürgermeister und als langjähriger Landrat des Ostalbkreises hat Landrat Pavel eine breite und tiefe Verwaltungserfahrung, zudem kennt er die kommunale Sicht der Dinge hervorragend. In seinem Landkreis liegt die Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen. Ich freue mich sehr, dass er sich mir gegenüber persönlich bereit erklärt hat, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.“

„Die Härtefallkommission ist eine wichtige Institution“, so Minister Strobl weiter: „Wir brauchen Herz und Härte. Die Arbeit der Härtefallkommission trägt dazu bei, auch in schwierigen Einzelfällen die Balance zwischen Herz und Härte zu treffen. Grundsätzlich gilt im regulären Verfahren, dass wir für diejenigen, die in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht sind, ein Herz haben. Wenn aber nach einem langen, rechtsstaatlichen Verfahren feststeht, dass jemand kein Bleiberecht hat, muss die Ausreisepflicht regelmäßig durchgesetzt werden. Freilich mag es davon abweichend Einzelfälle geben, bei denen auch nach aufwändigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ausnahmsweise – und eben wirklich nur im Einzelfall – eine andere Entscheidung im Wege eines individuell besonders gelegenen Einzelfalls ergeht. Dabei kann es nur um wenige Einzelfälle gehen – denn zuvor gab es ja bereits ein in jedem Falle individuelles Verfahren und individuellen Gerichtsschutz - nicht selten über mehrere Instanzen und über viele Jahre. Freilich habe ich absolut kein Verständnis, wenn jemand nicht dabei mithilft, seine wahre Identität zu ermitteln oder den deutschen Staat sogar über seine Identität täuscht. Man muss unseren Staat, der großzügig Asyl und Hilfe gibt, nicht betrügen und belügen. Und wer es doch tut, der muss die Konsequenzen tragen. Ansonsten schreiben wir für die Schlepperorganisationen die Betrugsanleitungen.“

Die Härtefallkommission ist unabhängig. Sie wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Ausländer haben keinen Anspruch darauf, dass die Härtefallkommission sich mit einer Eingabe befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Härtefallkommission kann in Fällen, in denen nach ihrer Auffassung dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Innenministerium richten. Dieses entscheidet dann, ob auf Grund des Härtefallersuchens den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

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