Bundestagswahl

Landeswahlausschuss lässt 24 Landeslisten zu

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Baum mit einem Hinweisschild auf ein Wahllokal. Quelle: Fotolia

Der Landeswahlausschuss hat von 26 eingereichten Landeslisten für Baden-Württemberg 24 Landeslisten zugelassen.

Die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte mit, dass der Landeswahlausschuss am 30. Juli 2021 in Stuttgart von 26 eingereichten Landeslisten für Baden-Württemberg folgende 24 Landeslisten zugelassen hat (2017: 21 von 24)

Parteiname

Kurzbezeichnung

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN       

GRÜNE

4. Freie Demokratische Partei        

FDP

5. Alternative für Deutschland          AfD
6. DIE LINKE DIE LINKE
7. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei

8. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,

    Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

9. FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER
10. Piratenpartei Deutschland PIRATEN

11. Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt

ÖDP

12. Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD
13. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG DiB
14. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD
15. Deutsche Kommunistische Partei DKP
16. Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

17. Bündnis C - Christen für Deutschland

Bündnis C

18. Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel

BÜRGERBEWEGUNG

19. diePinken/BÜNDNIS21   BÜNDNIS21
20. Liberal-Konservative Reformer LKR
21. Partei der Humanisten

Die Humanisten

22. Partei für Gesundheitsforschung Gesundheitsforschung
23. Team Todenhöfer ‒ Die Gerechtigkeitspartei

Team Todenhöfer

24. Volt Deutschland Volt

Der Landeswahlausschuss musste auf sechs zugelassenen Landeslisten insgesamt 23 Bewerber streichen, da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen. Die Parteien erscheinen in der oben dargestellten Reihenfolge auf den Stimmzetteln in den einzelnen baden-württembergischen Wahlkreisen.

Nicht zugelassen wurden folgende Landeslisten:

1. V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier

und Veganer
V-Partei³
2. WiR2020      WiR2020

Die Landeslisten dieser Parteien wurden zurückgewiesen, da für sie nicht alle notwendigen Unterlagen frist- und formgerecht bei der Landeswahlleiterin eingereicht wurden.

Über mögliche Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten entscheidet der Bundeswahlausschuss am 5. August 2021. An demselben Tag wird der Landeswahlausschuss über mögliche Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung von Wahlkreisvorschlägen entscheiden.

Die endgültig zugelassenen Landeslisten- und Wahlkreisbewerber werden voraussichtlich ab 9. August 2021 in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt werden.

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