„Baden-Württemberg ist das erste Land, das einen Lenkungskreis zur Steuerung der Flüchtlingswelle eingerichtet hat. Wir sind auch das erste Land mit einer zentralen Registrierstelle – an der sich die Bundesregierung nun orientiert. Und jetzt sind wir das erste Land, das ein umfassendes Rückkehrmanagement einführt“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (20. November 2015) in Stuttgart.
Angesichts der anhaltend hohen Zugangszahlen von Flüchtlingen in Baden-Württemberg wolle die Landesregierung dafür sorgen, dass Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive wieder zügig in ihre Heimat zurückkehren. Kretschmann: „Damit schaffen wir mehr Platz und mehr Motivation für die Unterbringung und Integration der von Verfolgung und Krieg bedrohten Menschen, die zu uns kommen.“ Bei der Rückführung wolle die Landesregierung der freiwilligen Ausreise in das Herkunftsland den Vorrang vor der ohnehin erst nach Abschluss des Asylverfahrens möglichen Abschiebung einräumen.
Auf der Grundlage des neuen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes des Bundes können Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten nunmehr unbefristet in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verbleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist. „Daher habe ich in meinem Ministerium einen Arbeitsstab Rückkehrmanagement eingerichtet, um die Zahl der Rückkehrer aus einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in die Balkanstaaten deutlich zu erhöhen“, betonte Innenminister Reinhold Gall. Unter der Führung von Stabschef Thomas Berger und des zuständigen Abteilungsleiters sollen die Verfahrensabläufe konsequent gestrafft und beschleunigt werden. Für das Rückkehrmanagement sollen überdies im 2. Nachtragshaushalt 2015/16 zusätzlich 65 Personalstellen im Regierungspräsidium Karlsruhe geschaffen werden.
Im Einzelnen werde angestrebt, Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, schon bevor sie einen Asylantrag stellen, gezielt auf ihre mangelnde Bleibeperspektive und auch auf Ausreisemöglichkeiten hinzuweisen, erklärte Gall. Dazu müssten in Baden-Württemberg auch größere Transportkapazitäten bereitgestellt werden. Der Arbeitsstab werde aber auch konsequent die bestehenden Hindernisse für die Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen angehen. In diesem Zusammenhang sei auch angedacht, mehr Personal zur Beurteilung der Reisefähigkeit ausreisepflichtiger Ausländer einzusetzen. Das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz schreibt zudem vor, dass Abschiebungen nicht angekündigt werden dürfen.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg