„Wir möchten ausreisepflichtigen Ausländern, die sozial und wirtschaftlich integriert sind und bereits lange Zeit in Deutschland leben, die Chance auf einen künftigen rechtmäßigen Aufenthalt sichern", erklärte Innenminister Reinhold Gall.
"Vor möglichen Abschiebungen werden wir daher künftig prüfen, ob diese Personen voraussichtlich ein Bleiberecht nach der geplanten stichtagslosen Bleiberechtsregelung des Bundes erhalten können“, kündigte der Innenminister an. Ein entsprechender Erlass ging bereits an die Ausländerbehörden.
Die Bundesregierung möchte laut Koalitionsvertrag eine stichtagslose Bleiberechtsregelung einführen. Begünstigt sein dürften hiervon im Wesentlichen wirtschaftlich und sozial gut integrierte Ausländer, die bereits lange Zeit in Deutschland leben und keine Ausschlusskriterien erfüllen. Der begünstigte Personenkreis kann von dieser Bleiberechtsregelung allerdings erst profitieren, wenn diese in Kraft getreten ist.
Um die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten einer solchen gesetzlichen Regelung zu überbrücken, werden die Ausländerbehörden prüfen, ob im Einzelfall die zu erwartenden Voraussetzungen - wie etwa Integrationsleistungen, die Sicherung des Lebensunterhalts, Straffreiheit und hinreichende Deutschkenntnisse - vorliegen.
In diesen Fällen soll dann im Regelfall von einer Aufenthaltsbeendigung abgesehen werden und der Ausländer eine Duldung erhalten. „Damit möchten wir den Interessen des begünstigten Personenkreises entgegenkommen und sicherstellen, dass keine Aufenthaltsbeendigung erfolgt, obwohl eine begünstigende Regelung bevorsteht“, unterstrich Innenminister Gall.