Der Ministerrat hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, in Ergänzung des bereits Mitte September vorgestellten umfassenden Sicherheitspakets beschlossen, einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Migration steuern - Innere Sicherheit gewährleisten“ in den Bundesrat einzubringen. Zur Steuerung der Migration sowie zur Gewährleistung der inneren Sicherheit sollen auf Bundesebene weitere Maßnahmen ergriffen werden.
„Gerade die jüngsten Ereignisse zeigen: Die Innere Sicherheit ist unerlässliche Voraussetzung für das gesellschaftliche und demokratische Miteinander. Hier stehen wir aktuell vor einer harten Bewährungsprobe: Der Staat muss seinen Handlungswillen und seine Handlungsfähigkeit beweisen. Das tun wir in Baden-Württemberg. Das tun wir durch Entscheidungen, durch Maßnahmen hier im Land ebenso wie durch Initiativen im Bundesrat auf Bundesebene. Wir brauchen einen Neustart in der Migrationspolitik für mehr Sicherheit“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
„Das gesamte Flüchtlingsaufnahmesystem von Ländern und Kommunen befindet sich an der Belastungsgrenze, teilweise wurde sie bereits überschritten. Eine Begrenzung der irregulären Migration ist daher unabdingbar“, erklärte die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges.
Konsequente Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten
Nach Auffassung des Ministerrats ist ein wirksamer Vollzug der Asylentscheidungen mit einer konsequenten Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten von essentieller Bedeutung für eine geregelte Migration.
„Oftmals scheitern Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern an praktischen Hindernissen wie etwa der fehlenden Kooperation der Herkunftsstaaten. Bei Rückführungen in nicht kooperative Herkunftsstaaten ist ein glaubhaftes, zielorientiertes und kohärentes Handeln der Bundesregierung erforderlich, das außenpolitische, migrationspolitische und entwicklungspolitische Aspekte ganzheitlich betrachtet und eine Verknüpfung von beispielsweise Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungshilfeinteressen Deutschlands mit den Fragestellungen einer konsequenten Rückübernahme von Ausreisepflichtigen in ihre Heimatländer herstellt. Daneben sind Migrations- und Rückführungsabkommen vor allem mit den Herkunftsländern abzuschließen, aus denen die meisten vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer kommen und bei denen sich die Kooperation als schwierig erweist“, so Ministerin Gentges weiter. „Wir fordern die Bundesregierung auf, unter Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten unverzüglich Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen schweren Straftätern und Personen, die unsere Sicherheit gefährden, nach Afghanistan und nach Syrien zu ermöglichen.“
Maßnahmen zur Sicherstellung von Abschiebungen
Der überwiegende Teil der geplanten Abschiebungen scheitert am Nichtantreffen bzw. Untertauchen der abzuschiebenden Personen. Bis zum 30. September wurden in Baden-Württemberg 2.088 Abschiebungen durchgeführt. In 1.775 von 3.502 und damit in 50,7 % der gescheiterten Abschiebungsversuche konnte eine Abschiebung wegen Nichtantreffen der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ohne Abschiebungshindernisse nicht durchgeführt werden.
Das Land Baden-Württemberg setzt sich daher im Bund für die räumliche Beschränkung des Aufenthalts vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer auf den Bezirk der betreffenden Ausländerbehörde ein, mit Ausnahmen von Personen mit Beschäftigungsberechtigung oder zum Zwecke eines Schulbesuchs, einer Aus- oder Weiterbildung oder eines Studiums sowie zur Sicherstellung der Familieneinheit. „Bei der Rückführung stehen für uns vollziehbar ausreisepflichtige Mehrfach- und Intensivtäter sowie Gefährder besonders im Fokus. Diese sollten zukünftig unmittelbar nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht und sofern keine Abschiebungsverbote vorliegen in Ausreisezentren verlegt werden können. Sie sollen von dort jederzeit die Möglichkeit haben, in ihr Heimatland zurückzukehren. Darüber hinaus soll die Anordnung des Ausreisegewahrsams unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein“, teilte Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek mit. „Außerdem muss es möglich sein auf Anordnung eines Richters, Personen bis zu 48 Stunden vor der Abschiebung in Gewahrsam nehmen zu können. Nach geltendem Recht ist nur ein kurzzeitiges Festhalten des Ausländers zur Verbringung an den Flughafen oder den Grenzübergang zulässig.“
Strafverschärfungen bei Messereinsatz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Terrorunterstützer
Daneben setzt sich das Land Baden-Württemberg über den Bundesrat für die Hochstufung der gefährlichen Körperverletzung unter Verwendung eines Messers zum Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein. Der Einsatz von Messern bei körperlichen Angriffen erweist sich als brutale, immer sehr gefährliche und in ihrer konkreten Auswirkung kaum kontrollierbare Form der Tatbegehung. Darüber hinaus soll ein Deutscher, der sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Inland konkret beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, es sei denn, er würde sonst staatenlos. Auch soll der Informationsfluss zwischen den (Sicherheits-)Behörden vereinfacht werden. Insbesondere soll ein automatisierter Abgleich sicherheitsrelevanter Daten der Verwaltungsbehörden und des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg ermöglicht werden.
Den Entschließungsantrag finden Sie hier.