Migration

Jahresbilanz Rückkehrmanagement 2019

Flugzeug auf dem Flugfeld.

Innenminister Thomas Strobl hat die Abschiebezahlen für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Die Zahlen für Baden-Württemberg folgen dabei dem Bundestrend. Die Quote von Straftätern unter den abgeschobenen Personen ist 2019 angestiegen.

„Abschiebungen waren schon immer ein schwieriges Geschäft – und es wird immer schwieriger. Zudem werden die Möglichkeiten, die das Bundesrecht für Bleibemöglichkeiten bietet, in immer stärkerem Maße ausgeschöpft. Das sind zwei Gründe für die Entwicklung der Zahl an Rückführungen im Jahr 2019“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Im Jahr 2019 wurden 2.648 Ausreisepflichtige aus Baden-Württemberg abgeschoben; 2018 waren es 3.018 Ausreisepflichtige gewesen.

Die Quote von Straftätern unter den abgeschobenen Personen ist dabei angestiegen. Während 2018 unter den 3.018 abgeschobenen Personen 850 Straftäter (entspricht rund 28 %) waren, sind es im Jahr 2019 von den insgesamt 2.648 abgeschobenen Personen 819 Straftäter (entspricht rund 31 %) gewesen.

„Die Zahl an Abschiebungen ist ein Beleg dafür, dass wir abschieben, um die Ausreisepflicht durchzusetzen. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist und seiner Pflicht zur Ausreise nicht von selbst nachkommt, dem droht die Abschiebung. Zugleich gilt: Wer nach dem Aufenthaltsrecht ein Bleiberecht hat, bekommt das soweit möglich auch. Abschiebungen sind, wie gesagt, auch mehr und mehr ein schwieriges Geschäft. Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer aus dem Westbalkan, bei denen keine Abschiebehindernisse vorliegen, ist durch die konsequente Rückführung der zurückliegenden Jahre deutlich gesunken. Bei den derzeit einreisenden Asylsuchenden – zum Beispiel aus Syrien, aus dem Irak 
oder aus westafrikanischen Ländern – sind Rückführungen gar nicht, kaum oder nur unter deutlich erschwerten Bedingungen möglich“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Die wesentlichen Herkunftsländer der Abgeschobenen waren Nigeria (255 Staatsangehörige), Kosovo (196), Georgien (184), Serbien (182) und Nordmazedonien (189).

Freiwillige Rückkehr

Auch weiterhin räumt das Land der freiwilligen Rückkehr den Vorrang ein, das heißt: Die Abschiebung greift erst, wenn ein Ausreisepflichtiger der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise keine Folge leistet. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer wird 2019 hinter der Zahl des Jahres 2018 zurückbleiben. Ein Grund dafür sind die erweiterten Möglichkeiten für arbeitende Asylbewerber, im Land zu bleiben. 

Mindestens 1.514 ausreisepflichtige Ausländer sind in den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 freiwillig in ihren Herkunftsstaat zurückgekehrt oder erhielten eine Bewilligung zur Förderung ihrer Rückkehr. Die Zahlen werden aus den Förderprogrammen ermittelt und beinhalten somit nur die geförderten freiwilligen Ausreisen. Dabei handelt es sich um die freiwilligen Ausreisen, die mit dem Programm REAG/GARP und dem Landesprogramm „Freiwillige Rückkehr“ gefördert werden. Damit liegt die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen voraussichtlich unter der Zahl des Jahres 2018, in dem es in den ersten drei Quartalen 1.889 geförderte freiwillige Ausreisen und im gesamten Jahr 2.262 geförderte freiwillige Ausreisen gab. Die meisten ausreisepflichtigen Ausländer reisten freiwillig in den Irak zurück (243 geförderte freiwillige Ausreisen), gefolgt von Nordmazedonien (241), Serbien (209), Georgien (98) sowie Bosnien und Herzegowina (68).

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