Baden-Württemberg und Bayern haben eine Vereinbarung unterzeichnet, um bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie durch die Verwaltung enger zusammenzuarbeiten.
„Die südlichen Länder sind die Innovationszentren Deutschlands – auch im E-Government“, sagte der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung und Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Bayern und Baden-Württemberg bei der Informations- und Kommunikationstechnologie. Von der künftigen Kooperation versprechen sich die beiden IT-Beauftragten, Franz Josef Pschierer und Ministerialdirektor Herbert O. Zinell, Amtschef im Innenministerium Baden-Württemberg, Synergien vor allem in den Bereichen IT-Sicherheit, Cloud-Computing für die Verwaltung und Personalentwicklung.
Laut Pschierer stellen knappe öffentliche Kassen erhöhte Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Verwaltung sowie an das Zusammenwirken der Verwaltungen über Verwaltungsgrenzen und -ebenen hinweg. „E-Government mit modernen und transparenten Bürgerdiensten wird zur Bewältigung dieser Herausforderungen immer wichtiger. Die notwendigen Infrastrukturen für E-Government müssen deshalb weiter auf- und ausgebaut werden. Bei der technischen Umsetzung von E-Government-Anwendungen und dem Ausbau der entsprechenden staatlichen Infrastrukturen leisten die Rechenzentren einen entscheidenden Beitrag“, so Pschierer weiter.
Vier Rechenzentren mit insgesamt rund 1.400 Mitarbeitern
Träger der Kooperation sind in Bayern das Rechenzentrum-Nord im Landesamt für Steuern und das Rechenzentrum-Süd im Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Auf Seiten Baden-Württembergs beteiligen sich das Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (IZLBW) und das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD). Die vier Rechenzentren erbringen mit insgesamt rund 1.400 Mitarbeitern und einer Finanzierung von circa 250 Millionen Euro pro Jahr IT-Dienstleistungen für die staatlichen Verwaltungen der beiden Länder.
„Mit der Zusammenarbeit können die vorhandenen, gemessen an den Herausforderungen ohnehin knappen Ressourcen noch effizienter eingesetzt werden. Parallelentwicklungen können und wollen wir uns nicht leisten. Eine gemeinsame Vorgehensweise ist auf jeden Fall wirtschaftlich“, erläutert Zinell. „Sie stellt sicher, dass die Prozesse der Partner zusammenpassen. Damit können wir auch die Ebenen-übergreifenden Prozesse mit Bund, Ländern und Kommunen beispielhaft voranbringen.“
E-Government-Gesetz
E-Government braucht auch einen verlässlichen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen. Beide Länder betonten deshalb die Notwendigkeit, das am 7. Juni 2013 vom Bundesrat gebilligte E-Government-Gesetz konsequent in Ländergesetze umzusetzen. „Auch auf Länder- und kommunaler Ebene brauchen wir reduzierte Schriftformerfordernisse und eine sichere und verlässliche digitale Unterschrift“, sagte Pschierer. Aufgrund ähnlicher Verwaltungsstrukturen werden sich laut Zinell Bayern und Baden Württemberg bei der Landesgesetzgebung abstimmen und die Kommunen hierbei eng einbinden.