Vereinsrecht

Innenministerium stößt Durchsuchungen bei Moscheeverein in Stuttgart-Botnang an

Polizeiabsperrung vor einem Streifenwagen.

Im Zuge eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind heute Morgen die Räumlichkeiten des Vereins Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. in Stuttgart-Botnang sowie sechs Wohnobjekte von Vereinsmitgliedern durchsucht worden. Dabei waren rund 70 Polizeibeamte des Landes im Einsatz, die von Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz unterstützt wurden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor entsprechende Durchsuchungsanträge gebilligt.

„Es besteht der konkrete Verdacht, dass der Verein Verbotsgründe nach dem Vereinsgesetz erfüllt, in dem er Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung religiöser Belange unterstützt und mit dem sogenannten Islamischen Staat eine Vereinigung außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen“, begründete Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 17. März 2015, das Vorgehen.

Bei dem Islamischen Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. handele es sich um eine von Salafisten dominierte Einrichtung, die in erster Linie von Islamisten des Westbalkans besucht werde. Der Verein könne als Treffpunkt von Islamisten aus ganz Baden-Württemberg bezeichnet werden. Seit dem Jahr 2013 seien sechs Personen aus dem Umfeld des Vereins in Richtung Syrien ausgereist, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterstützen. Ferner lägen zu drei dieser Personen Hinweise vor, dass sie inzwischen in Syrien verstorben seien. Bei weiteren Personen aus dem Umfeld des Vereins sei die Ausreise nach Syrien durch die Sicherheitsbehörden verhindert worden.

„Die zahlreichen Ausreisen beziehungsweise Ausreiseversuche in Richtung Syrien aus dem Umfeld des Moscheevereins deuten auf eine entsprechende Einflussnahme des Vereins auf seine Besucher hin“, unterstrich der Minister. „Wir haben den Verein bereits seit längerer Zeit im Blick. Allerdings haben sich die Verdachtsmomente mit Blick auf das Vereinsgesetz erst jüngst verdichtet.“

Für die Durchsuchung habe man bewusst den Dienstag gewählt, um die Vorbereitung für das Freitagsgebet und damit das Freitagsgebet selbst nicht zu beeinträchtigen. Damit solle den nicht extremistischen Moscheevereinen im Land signalisiert werden, dass auf die religiösen Gefühle der muslimischen Gemeinde Rücksicht genommen werde.

Eine Aussage darüber, ob die Beweislage letztlich für ein Verbot des Vereins ausreiche, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Hierfür müssten zunächst das Ergebnis der Durchsuchung und die Auswertung der sichergestellten Beweismittel abgewartet werden. Zweck eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens sei es, zu klären, ob ausreichende Anhaltspunkte für ein Vereinsverbot vorlägen.

„Mit den eingeleiteten Maßnahmen stellen wir erneut unsere Entschlossenheit im Kampf gegen den gewaltbereiten Islamismus unter Beweis. Sie sind auch ein Beleg für die hervorragende Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei, die ihre jeweiligen Erkenntnisse zur Verfügung gestellt haben“, lobte der Innenminister.

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