Waffenbesitz

Innenministerium setzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um

Waffenbesitzkarte und Munition. Quelle: Fotolia

Baden-Württemberg verfügt bundesweit über die größte Dichte an Niederlassungen von Rockern und rockerähnlichen Gruppierungen. Das Innenministerium begrüßt daher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2015, in dem bestätigt wurde, dass Mitglieder sogenannter one-percenter/1%er Gruppen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rockergruppierung mit Blick auf jeglichen Waffenbesitz grundsätzlich als unzuverlässig anzusehen sind.
 
„Das Urteil bestärkt unsere Null-Toleranz Strategie gegen Rockerbanden. Deshalb reagieren wir nun als erstes Bundesland mit personenbezogenen Waffenverbotsverfahren gegen alle Mitglieder der großen vier Rockergruppen Bandidos MC, Gremium MC, Hells Angels MC und Outlaws MC in Baden-Württemberg und setzen das höchstrichterliche Urteil im Land um.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 30. Juni 2015, in Stuttgart.

In den letzten Monaten wurde ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Polizei und Waffenbehörden vereinbart. Dieses sieht vor, allen Mitgliedern der vier großen Rockergruppen in Baden-Württemberg, die sich als „Gesetzlose“ bezeichnen, aufgrund der neuen Rechtslage bestehende Waffenbesitzerlaubnisse zu entziehen und sie darüber hinaus mit einem präventiven Waffenverbot zu belegen, das den Besitz und das Führen erlaubnispflichtiger und erlaubnisfreier Waffen einschließt.

Die angestrebten Verbote erstrecken sich dabei auch auf gefährliche Gegenstände wie etwa Schreckschusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen wie beispielsweise Schlagstöcke und Kampfmesser sowie - auch amtlich zugelassene - Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte, die besonders gern von Mitgliedern von Rockergruppen zur Einschüchterung und zur Begehung schwerer Straftaten mitgeführt werden. Dadurch soll das Gefährdungspotential der konkurrierenden Rockergruppierungen reduziert werden. Missachtungen des Verbotes werden konsequent und mit allen Mitteln des Rechtsstaates verfolgt werden.

„Der mit dieser Vorgehensweise verbundene Aufwand für die Polizei und die Waffenbehörden wird aufgrund der von diesen Personen ausgehenden, auch gerichtlich immer wieder belegten Gefährlichkeit nicht gescheut und ist Teil unseres Schwerpunkts zur Vorbeugung von Straftaten durch Mitglieder von kriminellen Rockergruppierungen“, betonte der Innenminister.

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