Waffenbesitz

Innenministerium setzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Waffenbesitzkarte und Munition. Quelle: Fotolia

Baden-Württemberg verfügt bundesweit über die größte Dichte an Niederlassungen von Rockern und rockerähnlichen Gruppierungen. Das Innenministerium begrüßt daher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2015, in dem bestätigt wurde, dass Mitglieder sogenannter one-percenter/1%er Gruppen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rockergruppierung mit Blick auf jeglichen Waffenbesitz grundsätzlich als unzuverlässig anzusehen sind.
 
„Das Urteil bestärkt unsere Null-Toleranz Strategie gegen Rockerbanden. Deshalb reagieren wir nun als erstes Bundesland mit personenbezogenen Waffenverbotsverfahren gegen alle Mitglieder der großen vier Rockergruppen Bandidos MC, Gremium MC, Hells Angels MC und Outlaws MC in Baden-Württemberg und setzen das höchstrichterliche Urteil im Land um.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 30. Juni 2015, in Stuttgart.

In den letzten Monaten wurde ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Polizei und Waffenbehörden vereinbart. Dieses sieht vor, allen Mitgliedern der vier großen Rockergruppen in Baden-Württemberg, die sich als „Gesetzlose“ bezeichnen, aufgrund der neuen Rechtslage bestehende Waffenbesitzerlaubnisse zu entziehen und sie darüber hinaus mit einem präventiven Waffenverbot zu belegen, das den Besitz und das Führen erlaubnispflichtiger und erlaubnisfreier Waffen einschließt.

Die angestrebten Verbote erstrecken sich dabei auch auf gefährliche Gegenstände wie etwa Schreckschusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen wie beispielsweise Schlagstöcke und Kampfmesser sowie - auch amtlich zugelassene - Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte, die besonders gern von Mitgliedern von Rockergruppen zur Einschüchterung und zur Begehung schwerer Straftaten mitgeführt werden. Dadurch soll das Gefährdungspotential der konkurrierenden Rockergruppierungen reduziert werden. Missachtungen des Verbotes werden konsequent und mit allen Mitteln des Rechtsstaates verfolgt werden.

„Der mit dieser Vorgehensweise verbundene Aufwand für die Polizei und die Waffenbehörden wird aufgrund der von diesen Personen ausgehenden, auch gerichtlich immer wieder belegten Gefährlichkeit nicht gescheut und ist Teil unseres Schwerpunkts zur Vorbeugung von Straftaten durch Mitglieder von kriminellen Rockergruppierungen“, betonte der Innenminister.

Weitere Meldungen

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Polizei

Zumeldung zur Festnahme eines pädokriminellen Täters

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Bewerbungen für den Verkehrspräventionspreis Baden-Württemberg ab jetzt möglich

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Sicherheit

Landtag gibt Kommunen mehr Möglichkeiten zum Videoschutz

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Vernetzte Verkehrssicherheitsarbeit im Fokus der zweiten Verkehrssicherheitskonferenz

Minister Strobl Einweihung Schnellladesäule
Polizei

Polizei Baden-Württemberg testet Schnellladesäule

Rettungsdienst

Land investiert kräftig in den Neubau, Umbau und die Erweiterung von Rettungswachen

Bundesrat Berlin
Bundesrat

Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Minister Thomas Strobl (links) und die EU-Antisemitismusbeauftragte Katharina von Schnurbein (rechts)
Gedenken

Minister Thomas Strobl zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl am 8. März 2026

Zahlen, Daten, Fakten

MIN STS KSK Calw
Bundeswehr

Innenminister Thomas Strobl zu Gast beim Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr

Seitlich geöffnetes Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg, Klasse D3FG, Schuljahr 09/10
Kommunen

Land beschafft erstmals Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl 2026

Informationsangebote zur Sicherheit im Wahlkampf

Peter Hahn
Land und Kommunen

Peter Hahn wird neuer Regierungsvizepräsident beim Regierungspräsidium Karlsruhe

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

Abschlussbericht des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Kreiswahlvorschläge stehen endgültig fest