„Die Fastnacht ist für viele Närrinnen und Narren die schönste Zeit des Jahres. Sie hat eine große Tradition, gerade auch in Baden-Württemberg. Damit die Fastnachtszeit auch ein fröhliches, friedliches und ausgelassenes Fest für alle Närrinnen und Narren wird, sollte jeder Einzelne seine Grenzen kennen und sich an die Regeln halten, gerade wenn viele Menschen aufeinandertreffen. Leider kommt es während der Fastnacht immer wieder zu schweren und tödlichen Verkehrsunfällen. Grund dafür ist in zu vielen Fällen eine fehlende Verkehrstüchtigkeit wegen des Konsums von Alkohol oder Drogen. Wer sich unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen ans Steuer setzt, riskiert weit mehr als seinen Führerschein. Die Polizei wird auch dieses Jahr in der närrischen Zeit präsent sein und ihren Teil zu einer sicheren und friedlichen Fastnacht beitragen.“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum anstehenden Höhepunkt der närrischen Zeit in Baden-Württemberg.
Das rät die Polizei
Die Polizei rät dazu, bereits vor einer Veranstaltung abzusprechen, wer nach Hause fährt oder ob das Auto im Zweifelsfall stehen gelassen wird. Gerade jüngere Fastnachtsbesucherinnen und - besucher unterschätzen oftmals die enthemmende Wirkung von Alkohol und Drogen, was unangenehme Folgen haben kann. Auch Kriminelle nutzen unverantwortlichen Alkoholkonsum aus und sind insbesondere im Schutze größerer Menschenansammlungen aktiv. So finden K.- O.- Tropfen immer wieder den Weg in die Getränke ahnungsloser Opfer. Innenminister Thomas Strobl: „Dagegen kann man sich wehren. Einfach das Getränk immer im Auge behalten und achtsam sein, wenn wildfremde Menschen einen offenen Drink bringen.“
Generell rät Innenminister Thomas Strobl allen Menschen, die Fastnacht feiern, aufeinander zu achten, füreinander da zu sein, es nicht zu übertreiben und Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Bei Gefahrensituationen oder Belästigungen sind das Veranstaltungspersonal und auch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte vor Ort die richtigen Ansprechpartner. Für Gewerbetreibende und Veranstalter gilt: Beim Ausschank alkoholischer Getränke müssen die Altersgrenzen und Ausschankverbote eingehalten werden. Insbesondere beim Jugendschutz gibt es an Fastnacht keine Ausnahmen.
Jugendschutzbestimmungen sowie weitere Informationen gibt es unter den folgenden Internetadressen:
www.polizei-beratung.de
www.gib-acht-im-verkehr.de
www.polizeifuerdich.de
www.praevention.polizei-bw.de