Veranstaltung

Innenministerium feiert Grundgesetz und Landesverfassung

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Den 75. Geburtstag des Grundgesetzes und den 70. Geburtstag der Landesverfassung würdigte das Innenministerium mit der Veranstaltung „Wir feiern unsere Verfassungen! 75 Jahre Grundgesetz und 70 Jahre Landesverfassung – Lebendige Basis unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft“.

„Das Grundgesetz feiert seinen 75. Geburtstag, die Landesverfassung wird 70 Jahre alt: Wenn das kein Grund zum Feiern ist! Unser Grundgesetz und unsere Landesverfassung sind die Grundlage für die Demokratie und für die Freiheit, in der wir leben dürfen. Sie sind weit mehr als ein formaler Bauplan der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg – sie gewähren uns Freiheiten und Rechte, die anderswo auf der Welt nicht selbstverständlich sind. Wir müssen als Gesellschaft aber auch für sie einstehen und das jeden Tag aufs Neue“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 17. Mai 2024 in Stuttgart. Am 23. Mai 1949 ist das deutsche Grundgesetz in Kraft getreten, am 19. November 1953 die Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Den 75. Geburtstag des Grundgesetzes und den 70. Geburtstag der Landesverfassung würdigte das Innenministerium mit der Veranstaltung „Wir feiern unsere Verfassungen! 75 Jahre Grundgesetz und 70 Jahre Landesverfassung – Lebendige Basis unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft“.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, betonte in seiner Festrede: „Das Grundgesetz bietet auch heute einen stabilen Ordnungsrahmen, der uns grundsätzlich zuversichtlich in die Zukunft blicken lassen darf. Es hat sich über die letzten 75 Jahre als zukunftsoffene Verfassung erwiesen. Dabei hat es sowohl die europäische Integration wie auch die deutsche Einheit ermöglicht und begleitet. Gleichwohl gibt es manchen Anlass zur Sorge. Studien belegen einen Rückgang der Zufriedenheit mit dem Zustand unserer Demokratie. Welche Lehren lassen sich aus dem reichen Fundus unserer Verfassungsgeschichte ziehen? Ich will nur drei Punkte herausgreifen: Erstens müssen wir uns die europäische Dimension der Entfaltung unseres Wertesystems – aber auch der Gefahren für unser Wertesystem – in Erinnerung rufen. Zweitens mahnt uns das Schicksal der Paulskirchenrevolution zum basalen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Drittens: Auch die beste Verfassungsordnung ist kein absoluter Garant für den Fortbestand von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie bleibt – trotz aller Schutzmechanismen gegen ihre Gegner – darauf angewiesen, dass sie aus der Mitte der Gesellschaft heraus unterstützt wird.“

Festrede und Podiumsgespräch

Im Mittelpunkt der Festrede des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth und des daran anschließenden Podiumsgesprächs mit Dr. Antje von Dewitz (Geschäftsführerin des Outdoor-Ausrüsters Vaude), Antje Döll (Polizeibeamtin und Handball-Nationalspielerin), Prof. Dr. Sandra Richter (Literaturwissenschaftlerin und Direktorin des Deutschen Literaturarchivs Marbach) sowie Ryyan Alshebl (Bürgermeister der Gemeinde Ostelsheim) standen die Auswirkungen der Verfassungen auf das tägliche Leben in unserer Gesellschaft.

Ryyan Alshebl sagte: „Unser Grundgesetz ist ein faszinierendes Werk, das für alle Zeiten gilt. Doch dieses braucht immer Hüter, die es verteidigen und schützen. Zum Glück gibt’s in unserm Land viele dieser Hüter.“

„Ich fühle mich sehr geehrt an diesem besonderen Abend dabei sein zu dürfen. Unser Grundgesetz, sowie die Landesverfassung verbindet uns alle – mit all ihren Werten. Unserem Grundgesetz gehört die vollste Wertschätzung“, so Antje Döll.

„Das Grundgesetz ist als Text eine starke und klare Grundlage unseres Miteinanders in der Bundesrepublik. Man sollte es singen!“, so Prof. Dr. Sandra Richter.

„Für mich als Unternehmerin ist Artikel 14 (2) "Eigentum verpflichtet" sehr bedeutsam - ob für unsere Umwelt, für das Klima oder beispielsweise auch für die Menschen in unseren Lieferketten. Denn unser verfassungsmäßiges Freiheitsbekenntnis fordert uns auf, Verantwortung zu übernehmen! Für mich heißt das, dass unsere Freiheit dort Grenzen hat, wo wir die Freiheit anderer Menschen heute oder zukünftiger Generationen begrenzen“, sagte Dr. Antje von Dewitz.

„Mit dem Bewusstsein, wie wertvoll sich unsere Verfassungen auf das tägliche Leben in unserer Gesellschaft auswirken, kommt die Dankbarkeit und die Bereitschaft zur Verteidigung unserer Werte und unserer Demokratie ganz von alleine. Grundgesetz und Landesverfassung garantieren jeder und jedem Einzelnen in unserem Land fundamentale Privilegien: Demokratie. Grundrechte. Freie und gerechte Wahlen. Ein starker und fairer Rechtsstaat. Jede und jeder Einzelne ist in unsere Gemeinschaft eingebunden und damit auch ein Stück weit für sie mitverantwortlich“, fasste Minister Thomas Strobl die Veranstaltung zusammen.

Bilder der Veranstaltung finden Sie in unserer Mediathek.

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