Die Landesregierung hat sich auf ein Corona-Hilfsprogramm verständigt, das unter anderem Hilfen für Vereine in Höhe von 10 Millionen Euro im Geschäftsbereich des Innenministeriums vorsieht.
„Die Vereine, die im Bevölkerungsschutz wirken, waren von der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen besonders betroffen. Auf der einen Seite fallen Veranstaltungen aus, mit denen diese Vereine Einnahmen generieren können. Auf der anderen Seite haben gerade die im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Vereine wichtige ehrenamtliche Unterstützung während der Corona-Pandemie geleistet und leisten diese weiterhin. Um den Vereinsbetrieb aufrechtzuerhalten, ist Unterstützung nötig. Entsprechendes gilt auch für die anderen Vereine im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums“, begründet der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl das im Kabinett beschlossene Corona-Hilfsprogramm für Vereine im Bevölkerungsschutz.
Die Landesregierung hat sich am 19. Mai 2020 auf ein Corona-Hilfsprogramm verständigt, das als eine Komponente unter anderem Hilfen für Vereine von 10 Millionen Euro im Geschäftsbereich des Innenministeriums vorsieht. Die Umsetzung des Programmes erfolgt hierbei im Rahmen einer durch das Innenministerium zu erlassenden Richtlinie. Leistungsempfänger sind insbesondere die Landesverbände der im Katastrophenschutz mitwirkenden oder im Landesbeirat für den Katastrophenschutz vertretenen Organisationen, auch für die unter ihrem Dach organisierten Vereine. Darunter fallen neben den unmittelbar im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen insbesondere auch der Landesfeuerwehrverband und die THW-Landeshelfervereinigung Baden-Württemberg.
Leistungsempfänger können weiter Vereine in Baden-Württemberg aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums sein, deren Vereinszweck auf gemeinnützige Vereinstätigkeit gerichtet ist. Darunter fallen beispielsweise der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und Vereine, deren gemeinnützige Tätigkeit auf Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa gerichtet ist.
„Die Höhe der Unterstützungsleistungen orientiert sich an den glaubhaft versicherten Einnahmeausfällen bzw. Liquiditätsengpässen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und im ersten Halbjahr 2020 entstanden sind, sofern sie zur Existenzsicherung notwendig sind. Ziel der Förderung ist deshalb, die Vereine so zu unterstützen, dass der Vereinsbetrieb aufrecht erhalten werden kann, damit deren gemeinwohlförderndes Wirken auch in Zukunft gesichert ist“, so Innenminister Thomas Strobl zum Zweck des Hilfsprogramms.