Rettungsdienst

Hilfsfrist nach dem Rettungsdienstgesetz

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Krankenwagen mit Notrufnummer 112.

Das Innenministerium Baden-Württemberg zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. November 2023:

Das Wohl der Patientinnen und Patienten ist unser zentrales Anliegen. Der Rettungsdienst soll auch in Zukunft in der Lage sein, die wachsenden Herausforderungen in einem Flächenland wie Baden-Württemberg zu bewältigen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Mai dieses Jahres eine Entscheidung zum neuen Rettungsdienstplan 2022 – nämlich die zur Hilfsfrist – getroffen. Seitdem haben wir mit Hochdruck an einem umfangreichen Gesetzentwurf gearbeitet, der die Erkenntnisse aus dem Urteil des VGH umsetzt. Den Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes werden wir schnellstmöglich dem Landtag zuleiten.

Wir werden auch die jetzige VG-Entscheidung und seine Begründung sorgfältig analysieren und in das weitere Verfahren einbeziehen.

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