Flüchtlinge

Gall setzt sich für stichtagslose Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge ein

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Innenminister Reinhold Gall will langjährig geduldeten Flüchtlingen durch eine stichtagslose Bleiberechtsregelung eine verlässliche Perspektive für den weiteren Aufenthalt in Deutschland bieten. „Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass diesen Menschen, die schon lange bei uns leben und die sich sozial und wirtschaftlich integriert haben, die Chance auf einen Aufenthaltstitel eingeräumt wird“, erklärte Minister Gall am Montag, in Stuttgart.

Die Probleme der Kettenduldung und fehlender Aufenthaltsperspektiven seien durch die bisherigen Bleiberechtsregelungen nicht vollständig gelöst worden. Diese waren stets an feste Stichtage gekoppelt - was nun geändert werden soll. Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat für eine neue gesetzliche, an humanitären Kriterien ausgerichtete Bleiberechtsregelung für gut integrierte und langjährig geduldete Flüchtlinge ein. Baden-Württemberg wird einer entsprechenden Gesetzesinitiative Hamburgs gemeinsam mit anderen Ländern als Mitantragsteller beitreten.

Reinhold Gall hatte sich bereits im Dezember 2011 bei der Innenministerkonferenz in Wiesbaden für eine neue gesetzliche Bleiberechtsregelung eingesetzt. „Es geht um Menschen, die mitten in unserer Gesellschaft leben, die aus verschiedenen Gründen keinen Aufenthaltstitel erlangen können und die hier dennoch bereits verwurzelt sind. Auch im Hinblick auf deren Kinder, die zum Teil in Deutschland geboren wurden oder bereits einen wesentlichen Teil ihres Lebens hier verbracht haben und zur Schule gehen, ist es ein Akt der Menschlichkeit, diesen Personen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu gewähren.“

Die geplante Neuregelung sieht vor, dass geduldete Ausländerinnen und Ausländer einen Aufenthaltstitel erhalten können, wenn sie unter anderem

  • einen langjährigen Aufenthalt in Deutschland (Erwachsene mit minderjährigen Kindern: sechs Jahre; Erwachsene ohne Kinder: acht Jahre) und
  • hinreichende deutsche Sprachkenntnisse vorweisen können,
  • ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern können und
  • grundsätzlich straffrei geblieben sind.

Gut integrierte Jugendliche könnten ein Bleiberecht bereits nach vier Jahren erhalten, anstatt bislang erst nach sechs Jahren.

Quelle:

Inneministerium Baden-Württemberg

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