Durch die Corona-Pandemie steht die diesjährige Fastnacht im Zeichen der Vernunft. Zum Auftakt der "tollen Tage" gab es kaum Verstöße gegen die Corona-Verordnung. Für Innenminister Thomas Strobl ist die Altweiberfastnacht 2021 der Beweis, wie solidarisch Närrinnen und Narren sind.
„Ohne besondere Vorkommnisse,“ bilanziert Innenminister Thomas Strobl die gestrige Altweiberfastnacht. Mit dem „Schmotzigen Dunschtig“ beginnt nicht nur im Schwäbisch-Alemannischen die eigentliche Fastnachtszeit. Wo die Polizei üblicherweise mit der Sicherheit rund um diverse Veranstaltungen gut beschäftigt ist, lag in diesem Jahr der Fokus einzig und allein auf dem Infektionsschutz.
Närrische Vereine und Zünfte machen Mut
„Ich freue mich sehr über die vorherrschende Vernunft bei den Menschen. Es ist seltsam und traurig, dass wir diese Tage nicht feiern können, die für uns seit der Kindheit mit fröhlichen Menschen, buntem Treiben und ausgelassener Stimmung verbunden sind. So bitter es aber auch ist: Es gibt noch wichtigere Dinge – und das ist in diesem Jahr unsere Gesundheit. Getreu dem Motto ‚Jedem zur Freud` und niemand zu Leid‘ gibt es unzählige Corona-konforme Aktionen und Formate, mit denen die närrischen Vereine und Zünfte auch hier im Land den Menschen Mut machen. Meinen herzlichen Dank dafür – so kann es gerne die kommenden Tage bis zum Faschingsdienstag weitergehen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Altweiberfastnacht mit 730 Verstößen
„Auch die gleichzeitige Aufhebung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen hat das insgesamt unauffällige Kontrollergebnis der Polizei nicht beeinträchtigt. Am gestrigen 11. Februar 2021 wurden landesweit insgesamt 730 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, davon 461 Verstöße gegen die Maskentragepflicht. 123 der Verstöße betrafen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen“, so Minister Thomas Strobl.
Seit dem Teil-Lockdown am 2. November 2020 bis einschließlich 11. Februar 2021 wurden bei der Polizei Baden-Württemberg insgesamt fast 169.000 Verstöße gegen die infektionsschutzrechtlichen Regelungen erfasst, rund 106.000 Verstöße betrafen die Maskentragepflicht. In rund 19.000 Fällen wurde gegen die Bestimmungen bei Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen verstoßen.
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Die detaillierten Regeln finden Sie in der aktuellen Corona-Verordnung.