Land und Kommunen

Evaluation der reformierten Regelungen der Gemeindeordnung

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Straßenszene in Freiburgs Altstadt (Bild: © Land Baden-Württemberg)

Im Jahr 2015 wurden Änderungen an der Gemeinde- und Landkreisordnung vorgenommen. Eine Evaluation soll nun zeigen, ob sich die reformierten Regelungen bewährt haben oder ob Änderungsbedarf besteht.

„Seit heute läuft die Befragung der baden-württembergischen Gemeinden, Städte und Landkreise zu den im Jahr 2015 vorgenommenen Änderungen der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung. Dabei geht es vor allem um die Vorschriften zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, aber auch etwa zu Fraktionsrechten oder Veröffentlichungspflichten der Gemeinden und Landkreise“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 4. Juli 2019 in Stuttgart.
 
„Die Evaluation wird zeigen, inwieweit sich die 2015 vorgenommenen Änderungen der Gemeinde- und der Landkreisordnung bewährt haben oder ob hier Anpassungsbedarf besteht. Die Regierung hat ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen. Die Funktionsfähigkeit der kommunalen Verwaltung liegt uns sehr am Herzen. Deshalb sollten sich möglichst viele Gemeinden, Städte und Landkreise an der Umfrage beteiligen. Eine hohe Beteiligung ist Grundlage für belastbare Ergebnisse“, sagte Minister Thomas Strobl. Ergänzend ist vorgesehen, nach Vorliegen der Antworten der Gemeinden, die Sicht von Gemeinderäten über eine Beteiligung der kommunalpolitischen Vereinigungen mit in die Evaluation einzubeziehen. Zudem sollen Interviews mit Vertrauenspersonen von Bürgerbegehren geführt werden.
 
Am 4. Juli 2019 erfolgte der Versand des Online-Fragebogens. Bis Mitte August 2019 werden die empirischen Erhebungen durchgeführt. Danach folgt bis etwa Mitte Oktober 2019 die wissenschaftliche Aus- und Bewertung durch die beiden Hochschulen. Mit dem Vorliegen der Evaluationsergebnisse wird bis zum Jahresende 2019 gerechnet.
 
Das Innenministerium hatte Anfang dieses Jahres den Auftrag zur wissenschaftlichen Begleitung der Evaluation vergeben. Den Zuschlag hatten die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erhalten, die die Evaluation gemeinsam durchführen. Die projektleitenden Professoren sind Prof. Dr. Jürgen Fleckenstein (Kehl) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Ludwigsburg). „Ich freue mich, dass wir zwei im Kommunalrecht namhafte und versierte Wissenschaftler mit Praxisbezug für die Evaluation gewinnen konnten, die sich bereits intensiv mit der Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt haben, über ein breites Erfahrungsspektrum verfügen und sich aufgrund ihres jeweiligen spezifischen Profils optimal ergänzen“, sagte Minister Thomas Strobl.

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